Nina Warken
Rechtsanwältin CDU/CSU

Geboren am 15. Mai 1979 in Bad Mergentheim, röm.-kath., verheiratet, zwei Kinder.
1998 Abitur am Matthias-Grünewald-Gymnasium in Tauberbischofsheim; 1998 bis 2002 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Heidelberg, 2003 Erstes Juristisches Staatsexamen; anschl. Rechtsreferendariat am Landgericht Mosbach; 2005 Zweites Juristisches Staatsexamen.
Seit 2006 zugelassen als Rechtsanwältin.
Obfrau
Ordentliches Mitglied
- 1. Untersuchungsausschuss ("NSA") ()
- Innenausschuss ()
- Gremium nach Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes ()
Stellvertretendes Mitglied
Ordentliches Mitglied
Gewählt über Landesliste

Baden-Württemberg
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Rechtsanwälte Reinhart, Kober, Großkinsky, Tauberbischofsheim,
- Rechtsanwältin
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
- Rechtsanwälte Warken und Kollegen, Püttlingen,
- Rechtsanwältin
Funktionen in Unternehmen
- Stadtentwicklungsgesellschaft Tauberbischofsheim mbH, Tauberbischofsheim,
- Stellv. Mitglied des Aufsichtsrates
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Main-Tauber-Kreis, Tauberbischofsheim,
- Mitglied des Kreistages
- Stadt Tauberbischofsheim, Tauberbischofsheim,
- Mitglied des Gemeinderates
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Bürgerstiftung Tauberbischofsheim, Tauberbischofsheim,
- Mitglied des Vorstandes
- THW-Landesvereinigung Baden-Württemberg e.V., Stuttgart,
- Präsidentin, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.