Deutscher Bundestag - Archiv
Sandra Bubendorfer-Licht
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Sandra Bubendorfer-Licht, FDP
Dolmetscherin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 5. September 1969 in Mühldorf a.Inn; katholisch; verheiratet; zwei Kinder.
Abitur; Studium am Fremdsprachen- und Dolmetscherinstitut; selbständige Übersetzerin und Dolmetscherin.
Seit 1998 Mitglied der FDP, seit 2006 Vorsitzende des FDP-Kreisverbandes Mühldorf am Inn, seit 2011 Mitglied des Landesvorstandes der FDP Bayern, 2012 bis 2018 stellvertretende Bezirksvorsitzende der FDP Oberbayern. Seit November 2017 Mitglied im Kreisrat des Landkreises Mühldorf am Inn.
Mitglied des Deutschen Bundestages seit Dezember 2019.
Sandra Bubendorfer-Licht hat am 9. Dezember 2019 für den verstorbenen Abgeordneten Jimmy Schulz, FDP die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erworben.
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenBayern
- Wahlkreis 212: Altötting
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenBerufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Übersetzerin und Dolmetscherin, Ampfing
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
- Übersetzerin, Ampfing
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Gemeinde Ampfing, Ampfing,
- Mitglied des Gemeinderates
- Landkreis Mühldorf a. Inn, Mühldorf a. Inn,
- Mitglied des Kreistages
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.