Erhard Grundl
Bündnis 90/Die Grünen
Geboren am 7. Januar 1963 in Mallersdorf; konfessionslos; verheiratet; zwei Kinder.
1969 bis 1973 Grundschule Mallersdorf-Pfaffenberg; 1973 bis 1982 Burkhart-Gymnasium Mallersdorf-Pfaffenberg; 1982 bis 1985 Staatliche Fachoberschule Straubing; 1985 bis 1987 Studium der Sozialpädagogik Uni Bamberg, FH Regensburg (ohne Abschluss).
1987 bis 1997 Mitglied der Rockband „Baby You Know“; 1991 bis 2017 Vertriebsmanager in der Independent Musikindustrie, seit 2003 selbständig.
Seit 2004 bei den Grünen; 2004 bis 2008 Kreisvorsitzender; seit 2008 Stadtrat in Straubing; seit 2012 Bezirksvorsitzender der Niederbayern Grünen; 2014 bis 2017 Fraktionsvorsitzender im Stadtrat; 2015 bis 2017 Mitglied im Landesausschuss; 2015 bis 2017 Delegierter im Länderrat.
Mitgliedschaften (Auswahl): Sozialverband VdK; Förderverein Box-Club Straubing; Amnesty International; Dienstleistungsgewerkschaft ver.di; Erzeugergemeinschaft Energie Bayern (Aufsichtsrat); Vorstandsmitglied Arbeiterwohlfahrt Straubing; Fan-Radio „Straubing Tigers on Air“; Vorstandsmitglied bei der kulturpolitischen Gesellschaft e. V..
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Obmann
Stellv. Mitglied
Gewählt über Landesliste
Bayern
Wahlkreis 231: Straubing
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Erhard Grundl, Straubing,
- Handelsvertretung, Vertrieb von Bild- und Tonträgern
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
- Vertrieb von Bild- und Tonträgern, Straubing
- Cargo Records GmbH, Wuppertal, 2017, Stufe 3 (bis 31.03.2018)
Funktionen in Unternehmen
- Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG, Bodenkirchen,
- Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Stadt Straubing, Straubing,
- Mitglied des Stadtrates, ehrenamtlich
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz (Download) ) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" (Download) auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.