Gunther Krichbaum
CDU/CSU
Geboren am 4. Mai 1964 in Korntal; evangelisch; drei Kinder.
1984 Abitur am Solitude-Gymnasium, Stuttgart-Weilimdorf. 1984 bis 1985 Wehrdienst in Sigmaringen und Dillingen/Donau. 1985 bis 1991 Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen, Lausanne, Genf und Heidelberg, erstes juristisches Staatsexamen an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg; 1992 bis 1995 Rechtsreferendar am Landgericht Heidelberg, zweites juristisches Staatsexamen.
1995 bis 2002 Selbstständiger Wirtschaftsberater für die MLP AG in Pforzheim.
Mitglied der Lebenshilfe e.V., des Fördervereins der Fachhochschule Pforzheim, bei der Löblichen Singergesellschaft von 1501 Pforzheim, den Karnevalsgesellschaften PFG und KGHO, beim Fußballverein 1. CfR Pforzheim, des Coburger Convents, des Deutsch-Rumänischen Forums.
Mitglied des Wirtschaftsrates und der Mittelstandsvereinigung.
Mitglied des Bundestages seit 2002.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Vorsitzender
Ordentliches Mitglied
Ordentliches Mitglied
Direkt gewählt
Baden-Württemberg
Wahlkreis 279: Pforzheim
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Ebner Stolz Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Hamburg,
Vortrag, 2020, Stufe 1 (Countdown Brexit)
Erfurter Gesellschaft zur Pflege des Arbeits- und Wirtschaftsrechts e.V., Erfurt,
Vortrag, 2019, Stufe 1 (Erfurter Tage des Arbeitsrechts, Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa - Was passiert nach dem Brexit?)
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Deutsche Parlamentarische Gesellschaft e.V., Berlin,
Revisor, ehrenamtlich
Europa-Union Deutschland e.V. (EUD), Berlin,
Kooptiertes Mitglied des Präsidiums, ehrenamtlich
Fondation Robert Schuman, Paris,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Institut für Europäische Politik e.V. (IEP), Berlin,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz (Download) ) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" (Download) auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.