Ulrich Lechte
Betriebswirt (VWA) FDP
Geboren am 26. August 1977 in Sinsheim; römisch-katholisch; ledig.
1983 örtliche Grundschule und 1987 bis 1988 Adolf-Schmitthenner-Gymnasium; ab 1988 bis zur Abiturientia in 1996 Collegium Augustinianum Gaesdonck - Bischöfliches Gymnasium mit Internat in Goch (NRW); danach Studium in Regensburg; Vertriebsmitarbeiter 1997 bis 2001; Vertriebsleiter und Lektor Regensburger Stadtzeitung seit 2001 (Arbeitsvertrag ruht seit Eintritt in den Bundestag); Leiter Wahlkreisbüro Horst Meierhofer MdB 2006 bis 2013; Assistent der Geschäftsführung und Leiter Controlling eines Unternehmens im Bereich Erneuerbare Energien 2014 bis 2015; Consultant bei Rechtsanwälte Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen Düsseldorf seit 2016 (Arbeitsvertrag ruht seit Eintritt in den Bundestag).
Mitglied in verschiedenen Vereinen und Förderkreisen in Regensburg (u. a. RESI e.V., Bürgerverein Nord, Skatclub Regensburg); 2000 bis 2001 Mitglied des Studentischen Konvents der Universität Regensburg (stellvertretender Vorsitzender); seit 1998 Mitglied der FDP, 2000 bis 2004 Landesvorsitzender Junge Liberale Bayern, Bezirksschriftführer Oberpfalz seit 2005, mehr als 15 Jahre Mitglied im Landesvorstand, 2015 bis 2019 Landesschatzmeister FDP Bayern, seit 2013 Kreisvorsitzender FDP Regensburg-Stadt; Ehrenmitglied der Jungen Liberalen Regensburg; seit April 2018 Bezirksvorsitzender der FDP Oberpfalz; seit November 2019 stellvertretender Landesvorsitzender.
Mitglied des Bundestges seit Oktober 2017.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Vorsitzender
Ordentliches Mitglied
- Auswärtiger Ausschuss ()
- Schriftführer/in ()
- Unterausschuss Vereinte Nationen, internationale Organisationen und Globalisierung ()
Stellvertretendes Mitglied
Obmann
Gewählt über Landesliste
Bayern
Wahlkreis 233: Regensburg
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Rechtsanwälte Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen, Düsseldorf,
- Berater
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Sparkassenverband Bayern, München,
- Mitglied des Beirates für sparkassenpolitische Grundsatzfragen
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz (Download) ) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" (Download) auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.