Florian Post
SPD
Geboren am 27. Mai 1981 in Neustadt a.d.Waldnaab; römisch-katholisch; ledig.
1993 bis 2001 Gymnasialzeit im staatlichen Musikinternat „Max-Reger-Gymnasium“ in Amberg, 2001 Abitur; 2001 bis 2005 Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Ludwigs-Maximilians-Universität (LMU) in München sowie an der Universität Passau mit Abschluss zum Diplom-Kaufmann Univ.
2005 bis 2009 Tätigkeit in der Wirtschaftsprüfung und Transaktionsberatung bei der PricewaterhouseCoopers AG (PwC) in München; 2009 bis 2012 Referent des Kaufmännischen Geschäftsführers bei den Stadtwerken München; 2012 „Manager Energiepolitik“ bei den Stadtwerken München;
Deutsch-Israelische Gesellschaft e.V.; Verein gegen betrügerisches Einschenken e.V.; Arbeiterwohlfahrt München (AWO); Schützenkranz Moosach; ver.di; Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft; WirtschaftsForum der Sozialdemokratie in München e.V.; Forum Kirche und im Trägerverein SPD-Bürgerbüro in der Belgradstraße; Förderverein NS-Dokumentationszentrum München.
2005 bis 2009 Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Leuchtenberg.
Seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz ()
- Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ()
Stellvertretendes Mitglied
Gewählt über Landesliste
Bayern
Wahlkreis 217: München-Nord
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Arbeiterwohlfahrt Landesverband Bayern e.V., München,
- Revisor
- Bayerischer Jagdverband e.V., Feldkirchen,
- Mitglied des Landesausschusses, ehrenamtlich
- Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF), Berlin,
- Mitglied des Beirates
- Diözesanrat der Katholiken der Erzdiözese München und Freising, München,
- Einzelpersönlichkeit in der Vollversammlung
- Wirtschaftsforum der SPD e.V., Berlin,
- Mitglied des Politischen Beirates, ehrenamtlich
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz (Download) ) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" (Download) auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.