Dr. Manja Schüle
Politikwissenschaftlerin SPD

Geboren am 4. August 1976 in Frankfurt (Oder); verheiratet; ein Kind.
1995 Abitur; 1996 bis 2006 Studium der Politikwissenschaften und Promotion über politische Bildung zum Dr. rer. pol., Promotionsstipendiatin der Friedrich-Ebert-Stiftung.
1997 bis 2006: Mitarbeiterin von Ingrid Siebke (MdL), Christel Redepenning (MdL), Norbert Glante (MdEP); 2007 bis 2008 Lehrbeauftragte Universität Potsdam, Lehrstuhl Prof. Dr. Werner Jann; 2006 bis 2009 Referentin für Bildung, Jugend und Sport, SPD-Landtagsfraktion Brandenburg; 2009 bis 2014 Büroleiterin von Minister Günter Baaske, Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie; 2014 bis 2017 Büroleiterin von Minister Günter Baaske und Staatssekretär Thomas Drescher, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
Dr. Manja Schüle hat auf ihre Mitgliedschaft im 19. Deutschen Bundestag verzichtet und ist mit Ablauf des 2. Dezember 2019 aus dem Deutschen Bundestag ausgeschieden. Nachfolgerin ist die Abgeordnete Sylvia Lehmann, SPD.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Direkt gewählt

Brandenburg
Wahlkreis 061: Potsdam – Potsdam-Mittelmark II – Teltow-Fläming II
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg, Potsdam,
- Büroleiterin des Ministers und Staatssekretärs
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- AWO Landesverband Brandenburg e.V., Potsdam,
- Mitglied des Vorstandes
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.