Deutscher Bundestag - Archiv
Katharina Willkomm
© Katharina Willkomm/Denise Krentz
Katharina Willkomm, FDP
Rechtsanwältin
Profile im Internet
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 19. Februar 1987 in Düsseldorf; römisch-katholisch; verheiratet.
Allgemeine Hochschulreife Erasmus-Gymnasium Grevenbroich; Studium der Rechtswissenschaft in Bonn, Juni 2015 1. Staatsexamen, Referendariat am Landgericht Aachen, Oktober 2017 2. Staatsexamen.
Mai 2010 bis Oktober 2013 studentische Mitarbeiterin im Landtagsabgeordnetenbüro des Rechtausschussvorsitzenden NRW.
Seit Januar 2010 Mitglied der FDP; Dezember 2009 Mitglied der Jungen Liberalen; Juli 2014 bis Oktober 2020 Mitglied des Kreisvorstandes FDP Kreis Düren; seit November 2020 kooptiertes Mitglied des Kreisvorstands FDP Aachen-Stadt; seit Oktober 2018 kooptiertes Mitglied Bezirksvorstand FDP Bezirk Aachen; Oktober 2012 bis Oktober 2018 Mitglied des Ortsvorstandes Stadt Düren; 2013 bis 2018 sachkundige Bürgerin in der Stadt Düren; 2008 bis 2010 Jugendleiterin Jugendwerk der AWO Niederrhein; Mitglied des Landesschiedsgericht der Jungen Liberalen NRW; Mitglied des AKV gegr. 1895 e.V.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
- Wahlkreis 090: Düren
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenEntgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
- Rechtsanwaltskanzlei Pfeil, Jentgens & Koll., Stollberg,
- Rechtsanwältin
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.