Ralph Brinkhaus
Steuerberater CDU/CSU

Geboren am 15. Juni 1968 in Wiedenbrück; römisch-katholisch; verheiratet.
Abitur am Gymnasium Nepomucenum in Rietberg; Ausbildung/Duales Studium bei der Robert Bosch GmbH; Wehrdienst; Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Hohenheim.
Tätigkeit bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberaterexamen, Referent und Kaufmännischer Leiter in der Industrie, seit 2004 selbstständiger Steuerberater in Gütersloh.
2004 bis Januar 2012 Mitglied im Rat der Stadt Gütersloh, davon 2007 bis 2009 als Fraktionsvorsitzender; seit 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages; 2014 bis 2018 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion für den Bereich Haushalt, Finanzen und Kommunalpolitik; September 2018 bis Februar 2022 Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion; Mitglied im Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Direkt gewählt

Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis 131: Gütersloh I
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
- Steuerberater, Gütersloh
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Deutsche Bischofskonferenz, Bonn,
- Berater der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen, ehrenamtlich (ab März 2022)
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. (KAS), St. Augustin,
- Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich (bis 15.02.2022)
- Mitglied der Mitgliederversammlung, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.