Sandra Bubendorfer-Licht
Dolmetscherin FDP

Geboren am 5. September 1969 in Mühldorf am Inn; katholisch; verheiratet; zwei Kinder.
Abitur; Studium am Fremdsprachen- und Dolmetscherinstitut; selbstständige Übersetzerin und Dolmetscherin.
Seit 1998 Mitglied der FDP; seit 2006 Vorsitzende des FDP-Kreisverbandes Mühldorf am Inn; seit 2011 Mitglied des Landesvorstandes der FDP Bayern; 2012 bis 2018 stellvertretende Bezirksvorsitzende der FDP Oberbayern. Seit November 2017 Mitglied im Kreisrat des Landkreises Mühldorf am Inn und seit Mai 2020 Gemeinderätin der Gemeinde Ampfing.
Mitglied des Deutschen Bundestages seit Dezember 2019.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Obfrau
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Gewählt über Landesliste

Bayern
Wahlkreis 212: Altötting
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Übersetzerin und Dolmetscherin, Ampfing, Rückkehrrecht
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
- Übersetzerin, Ampfing
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Gemeinde Ampfing, Ampfing,
- Mitglied des Gemeinderates
- Landkreis Mühldorf a. Inn, Mühldorf a. Inn,
- Mitglied des Kreistages
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit e.V. (ZOES), Berlin,
- Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.