Susanne Menge
Studienrätin Bündnis 90/Die Grünen

Geboren am 11. Februar 1960 in Bad Zwischenahn; evangelisch-lutherisch; geschieden; drei Kinder.
1969 bis 1979 Gymnasium Bad Zwischenahn, Abschluss Abitur; 1979 bis 1986: Studium für das Lehramt in der Sekundarstufe II, Fächer: Politik/Wirtschaft, Sport.
Studienrätin am Gymnasium Graf-Anton-Günther-Schule/IGS Helene-Lange-Schule Oldenburg; 2007 bis 2013 Gleichstellungsbeauftragte; 2008 bis 2012 Koordinatorin für das Pilotprojekt des Landes Niedersachsen Globales Lernen – Schule gestaltet Globalisierung.
Seit 1984 Mitglied in der Partei Bündnis 90/Die Grünen; 1986 bis 1992 Gemeinderat Bad Zwischenahn; 1991 bis 1994 Kreistag Ammerland; 2001 bis 2006 und 2011 bis 2013 Stadtrat Oldenburg; Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 17. Wahlperiode; Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 18. Wahlperiode ab November 2019.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Obfrau
Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ()
- Verkehrsausschuss ()
- Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung ()
Stellvertretendes Mitglied
Stellv. Mitglied
Gewählt über Landesliste

Niedersachsen
Wahlkreis 027: Oldenburg – Ammerland
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Abgeordnete des Niedersächsischen Landtages, Hannover
- Land Niedersachsen, Hannover,
- Studienrätin, Rückkehrrecht
Funktionen in Unternehmen
- Deutsche Flugsicherung GmbH, Langen,
- Mitglied des Beirates (ab 03.05.2022)
- Die Autobahn GmbH des Bundes, Berlin,
- Mitglied des Aufsichtsrates (ab 17.06.2022)
- 2024, 11.965,17 EUR, Brutto
- Engagement Global gemeinnützige GmbH, Berlin,
- Mitglied des ASA-Programmbeirates (ab 18.04.2023)
- Verkehr und Wasser GmbH (VWG), Oldenburg in Oldenburg,
- Vorsitzende des Aufsichtsrates
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Katholische Zentralstelle für Entwicklungshilfe e.V. (KZE), Aachen,
- Mitglied der Mitgliederversammlung, ehrenamtlich (ab 15.04.2024)
Vereinbarungen über künftige Tätigkeiten oder Vermögensvorteile
- Niedersächsicher Landesdienst, Hannover,
- Gemäß § 6 Abgeordnetengesetz Antrag auf Wiederverwendung im Niedersächischen Landesdienst
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.