Dr. Ingrid Nestle
Diplom-Wirtschaftsingenieurin Bündnis 90/Die Grünen

Geboren am 22. Dezember 1977 in Schwäbisch Gmünd; verheiratet; zwei Kinder.
1998 bis 2003 Studium Energie- und Umweltmanagement an der Uni und FH Flensburg (Diplom-Wirtschaftsingenieurin);
2004 bis 2009 wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Flensburg am Lehrstuhl für Energie- und Ressourcenökonomie;
2009 bis 2012 Mitglied des Bundestages, Sprecherin für Energiewirtschaft der Grünen Bundestagsfraktion;
2012 bis 2017 Staatssekretärin für Energiewende und technischen Umweltschutz in Schleswig-Holstein;
seit Oktober 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages,
19. Wahlperiode: Sprecherin für Energiewirtschaft der Grünen Bundestagsfraktion; Ordentliches Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur, Mitglied der Fraktion im Beirat der BNetzA.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Gewählt über Landesliste

Schleswig-Holstein
Wahlkreis 003: Steinburg – Dithmarschen Süd
Funktionen in Unternehmen
- IfT Institut für Talententwicklung GmbH, Berlin,
- Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich (bis April 2023)
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
- Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn,
- Mitglied des Beirates, ehrenamtlich (bis 20.03.2022)
- Stellv. Vorsitzende des Beirates, ehrenamtlich (ab 21.03.2022)
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.