Jan Plobner
Standesbeamter SPD

Geboren am 26. März 1992 in Nürnberg; evangelisch; ledig.
2011 Abitur Leibniz Gymnasium Altdorf; 2011 bis 2014 Studium Politikwissenschaften, Geschichte FAU Erlangen, ohne Abschluss; 2015 bis 2018 Studium an der Hochschule des öffentlichen Dienstes in Bayern, Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt (FH).
Seit 2018 Standesbeamter Stadt Nürnberg, Verwaltungsoberinspektor a. D.
2012 Eintritt in die SPD; seit 2019 stellvertretender Vorsitzender Jusos Mittelfranken; seit 2019 Vorsitzender SPD Altdorf bei Nürnberg; seit 2021 Vorsitzender SPD Nürnberger Land; seit 2020 Kreisrat Nürnberger Land.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Gewählt über Landesliste

Bayern
Wahlkreis 246: Roth
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Stadt Nürnberg, Nürnberg,
- Standesbeamter, Rückkehrrecht
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Landkreis Nürnberger Land, Lauf a.d. Pegnitz,
- Mitglied des Kreistages, ehrenamtlich
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, Berlin,
- Mitglied des Kuratoriums (ab 15.03.2022)
- Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. (vormals Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp)), Berlin,
- Mitglied des Beirates (ab 27.09.2022)
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.