Dennis Rohde
Rechtsanwalt SPD

Geboren am 24. Juni 1986 in Oldenburg (Oldenburg); ledig.
Abitur; 2006 Beginn Jurastudium in Hannover; 2010 Studium als Diplom-Jurist abgeschlossen; 2011 bis 2013 Referendariat; 2013 2. jur. Staatsexamen; Zulassung als Rechtsanwalt.
Mitglied der SPD seit 2002; 2009 bis 2019 Vorsitzender der Ammerländer SPD; seit 2022 Vorsitzender des SPD-Bezirks Weser-Ems; Ratsherr der Gemeinde Wiefelstede; Ammerländer Kreistagsabgeordneter.
Mitglied der Arbeiterwohlfahrt (Mitglied des Bundespräsidiums); Mitglied ver.di; SoVD.
Seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Stellv. Vorsitzender
Obmann
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Direkt gewählt

Niedersachsen
Wahlkreis 027: Oldenburg – Ammerland
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
- Wandscher und Partner Rechtsanwälte in PartGmbB, Oldenburg,
- Rechtsanwalt
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Gemeinde Wiefelstede, Wiefelstede,
- Mitglied des Gemeinderates, ehrenamtlich (bis 25.09.2023)
- Landkreis Ammerland, Westerstede,
- Mitglied des Kreistages (01.11. 2021 bis 11.10.2023), monatlich, 648,86 EUR
- Oldenburgische Landschaft KdöR, Oldenburg,
- Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich (ab 08.04.2022)
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- AWO Bundesverband e.V., Berlin,
- Mitglied des Präsidiums, ehrenamtlich (bis 25.09.2023)
- Deutsche Parlamentarische Gesellschaft e.V., Berlin,
- Beisitzer des Vorstandes, ehrenamtlich (ab 30.11.2022)
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.