Dr. Till Steffen
Rechtsanwalt Bündnis 90/Die Grünen

Geboren am 22. Juli 1973 in Wiesbaden-Sonnenberg; verheiratet; zwei Kinder.
1994 bis 1999 Studium der Rechtswissenschaften in Mainz, Hamburg und Aberdeen.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
2008 bis 2010 und 2015 bis 2020 Justizsenator; seit 2017 Vorsitzender des KV Elmsbüttel.
2001 bis 2004 Fraktionsvorsitzender in der Bezirksversammlung Eimsbüttel; 2004 bis 2008 und 2010 bis 2015 Mitglied der Hamburgischen Bürgschaft;
Seit 1990 Mitglied der GRÜNEN; 1993 bis 1997 Stadtverordneter in Wiesbaden; 1994 Grüne Jugend mitbegründet und Mitglied im ersten Bundesvorstand;
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Ordentliches Mitglied
- Der Ältestenrat ()
- Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung ()
- Rechtsausschuss ()
- Wahlprüfungsausschuss ()
Stellvertretendes Mitglied
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Direkt gewählt

Hamburg
Wahlkreis 020: Hamburg-Eimsbüttel
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Rechtsanwalt, Hamburg
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
- Rechtsanwalt, Hamburg
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Stiftung Forum Recht, Karlsruhe,
- Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich (12.05.2022 bis 30.07.2024)
- Stellv. Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich (ab 01.08.2024)
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Deutsch-Taiwanische Gesellschaft e.V., Berlin,
- Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich (ab 05.07.2022)
- Deutsche Vereinigung für Parlamentsfragen e.V., Berlin,
- Beisitzer des Vorstandes (ab 18.09.2023)
- Heinrich-Böll-Stiftung, Berlin,
- Mitglied der Akademie, ehrenamtlich
Spenden und sonstige Zuwendungen für die politische Tätigkeit
- ELNET Deutschland e.V., Berlin,
- Übernahme Reisekosten, 2024, 4.149,11 EUR
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.