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Mathias Stein

Bautechniker SPD

Mathias Stein
Mathias Stein (© DBT/ Thomas Trutschel)

Geboren am 21. Februar 1970 in Kiel; konfessionslos; ledig; ein Kind.

Realschulabschluss; Fachhochschulreife; Ausbildung zum Wasserbauer; berufsbegleitende Ausbildung Bautechniker.

Personalrat in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung; verschiedene Funktionen in der Gewerkschaft ver.di.

2011 bis 2017 SPD Landesvorstand; seit 2017 Kreisvorstand der SPD Kiel.

Seit Oktober 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages; Mitgliedschaft im Parlamentskreis Fahrrad sowie Vorsitz der
Parlamentarischen Gruppe Binnenschifffahrt; Mitglied im Beratenden Ausschuss für Fragen der dänischen Minderheit und stellvertretendes Mitglied im Beratenden Ausschuss für die friesische Minderheit, stellv. Vorsitzender der Deutsch-Nordischen Parlamentariergruppe.

Mitgliedschaft SJD - Die Falken; ver.di; Arbeiterwohlfahrt; Forum DL 21; StattAuto e. G.; Initiative KIEL Canal e. V.; SoVD; ACE; ADFC und Ingenieursverband Wasser- und Schifffahrtsgesellschaft.


[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]

Direkt gewählt

Schleswig-Holstein

Wahlkreis 005: Kiel

Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
  • Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Kiel-Holtenau (Nord-Ostsee-Kanal), Kiel,
  • Bautechniker und Mitglied des Personalrates, Rückkehrrecht


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • DialogGesellschaft e.V., Berlin,
  • Mitglied des Expertenrates, ehrenamtlich


Spenden und sonstige Zuwendungen für die politische Tätigkeit
  • ELNET Deutschland e.V., Berlin,
  • Übernahme Reisekosten, 2024, 3.751,90 EUR

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.