N.N.
AfD
Ordentliches Mitglied
- Verkehrsausschuss ()
- Gremium nach § 28a des Geldwäschegesetzes ()
- Gremium gemäß Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes ()
- Parlamentarisches Kontrollgremium (PKGr) ()
- Gremium "Sondervermögen Bundeswehr" ()
- Gemeinsamer Ausschuss ()
- Bundesfinanzierungsgremium ()
- Vertrauensgremium ()
Stellvertretendes Mitglied
Gewählt über Landesliste
Berlin
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.