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13.05.2013 Recht — Gesetzentwurf — hib 259/2013

Gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Berlin: (hib/KOS) Auf die Eindämmung unseriöser Geschäftspraktiken zielt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/13057). Die Pläne richten sich gegen negative Aspekte des Abmahnwesens, der Telephonwerbung und des Inkassos. Die Vorlage kritisiert, dass wegen solcher Praktiken viele Bürger von hohen finanziellen Belastungen betroffen oder zumindest einer solchen Gefahr ausgesetzt seien, obwohl sie selbst keine oder nur vergleichsweise geringfügige Rechtsverstöße begehen würden. Dadurch werde das Rechtsempfinden mancher Bürger erheblich gestört. Die Regierung will deshalb unseriöse Geschäftspraktiken, die immer wieder Gegenstand von Beschwerden seien, durch eine Reihe von Maßnahmen zurückdrängen, „ohne die berechtigten Belange seriöser Gewerbetreibender zu beeinträchtigen“.

Konkret sollen nach dem Gesetzentwurf Verträge, die per Telephon zu Gewinnspieldiensten getätigt werden, nur dann Rechtskraft erlangen, wenn sie zusätzlich schriftlich bestätigt werden. Untersagen will die Vorlage Werbeanrufe, die von automatischen Anrufmaschinen stammen. Ein Dorn im Auge sind der Regierung auch überteuerte Abmahngebühren. Deshalb soll künftig bei einer ersten Abmahnung der Streitwert im Prinzip auf 1000 Euro begrenzt werden. Diese Regelung würde beispielsweise im Falle eines ersten, nicht legalen Downloads im Internet die Abmahnkosten im Rahmen halten. Allerdings soll es im begründeten Einzelfall Ausnahmen von der Begrenzung des Regelstreitwerts auf 1000 Euro geben können.

Die Regierung gibt sich überzeugt, dass diese und andere Vorschläge zu einem „deutlich verbesserten Schutz“ der Bürger von unseriösen Geschäftspraktiken führen.

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