Punktesystem im Straßenverkehr
Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss lehnt eine Rücknahme der Änderungen beim Punktesystem im Straßenverkehr, die ab Mai 2014 gelten sollen, ab. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, das Verfahren zu einer darauf abzielenden Petition abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte“. Die in dem vom Bundestag im Juli 2013 beschlossenen Gesetz zur Reform des Punktesystems (17/12636, 17/13425) festgelegten Neuregelungen sind aus Sicht des Ausschusses sachgerecht. Das beschlossene Konzept eines Fahreignungsregisters sei nicht nur transparenter, sondern auch leichter handhabbar als das bislang geltende Punktesystem beim Verkehrszentralregister, heißt es in der Begründung zur Beschlussempfehlung.
In der vorliegenden Petition wird die Beibehaltung des bisherigen Systems gefordert. Die Reform sie sinnlos, heißt es. Sie schaffe mehr Bürokratie. Verkehrssicherheit entstehe aber nicht durch die Veränderung der Regelungen, sondern durch konsequente Überwachung ihrer Einhaltung, schreiben die Petenten. Das bestehende System habe sich bewährt und stelle aufgrund der Vergabe von bis zu sieben Punkten je Verstoß eine differenzierte, effektive und gerechte Regelung dar. Nötige Anpassungen sollten daher innerhalb des vorhandenen Punktesystems vorgenommen werden. In der Petition wird zudem angemerkt, dass eine „Verschärfung des Punkteregimes“ Berufskraftfahrer existenziell gefährde, da diese schneller ihren Arbeitsplatz verlieren könnten.
Der Petitionsausschuss kommt hingegen zu der Feststellung, dass das herkömmliche Mehrfachtäter-Punktesystem für den Bürger insbesondere aufgrund der komplizierten Berechnung der verschiedenen Tilgungsfristen schwer nachvollziehbar gewesen sei. Außerdem habe es bei den Fahrerlaubnisbehörden sowie den Gerichten zu erheblichem Verwaltungsaufwand und Auslegungsschwierigkeiten geführt. Das neue System führe hingegen durch den Verzicht auf die komplizierten Tilgungsregelungen und die Vereinfachung durch die Schaffung eines Kategoriensystems mit ein, zwei und drei Punkten zu transparenteren Regelungen und einer Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Auch die Befürchtung, die neuen Regeln gefährdeten berufliche Vielfahrer in ihrer Existenz, wird vom Petitionsausschuss nicht geteilt. Richtig sei vielmehr, dass eine Reihe verkehrsgefährdender Verstöße möglicherweise rascher zur Entziehung der Fahrerlaubnis führt als zuvor. Dies sei jedoch nicht die zwingende Folge für Berufskraftfahrer, sondern die im Sinne der Verkehrssicherheit beabsichtigte Sanktion für Verkehrsteilnehmer, die wiederholt die Verkehrssicherheit und damit mittelbar oder unmittelbar Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer gefährdet haben. Besonders Vielfahrer dürften nach Einschätzung des Petitionsausschusses ein hohes Interesse daran haben, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet wird, heißt es in der Begründung.
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