Auftragsvergabepraxis bei CSC Deutschland
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung sieht nach eigenen Angaben keine Veranlassung, ihre Auftragsvergabepraxis in Bezug auf die Computer Science Corporation (CSC) Deutschland Solutions GmbH zu ändern. Insbesondere sehe sie keine rechtliche Handhabe für den Ausschluss der CSC Deutschland Solutions GmbH aus dem reglementierten Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/334) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/232).
Darin schreiben die Fragesteller, das IT-Beratungsunternehmen CSC mit Hauptsitz in den USA sei nach Recherchen von Journalisten des NDR und der „Süddeutschen Zeitung“ zwischen 2003 und 2006 Hauptauftragnehmer der CIA für die Bereitstellung von Flugzeugen und Besatzung für das sogenannte „extraordinary renditions programme“ gewesen. „In diesem Programm führten die USA Entführungen und Verschleppungen von Personen durch, die von der CIA teilweise fälschlich als Terroristen identifiziert worden waren“, heißt es in der Vorlage weiter. Zu den bekannteren Fällen zähle die Entführung von Khaled El Masri. Ferner verweist die Fraktion darauf, dass die CSC Deutschland in den Jahren 2009 bis 2013 von zehn Ministerien, obersten Bundesbehörden und dem Bundeskanzleramt 100 Aufträge bekommen habe.
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort darlegt, hat sie eine schriftliche Stellungnahme der CSC Deutschland Solutions GmbH eingefordert, Gespräche mit deren Vorstandsvorsitzenden geführt und „die Antworten der CSC Deutschland Solutions GmbH mit eigenen Erkenntnissen zusammengeführt“. Die CSC Deutschland Solutions GmbH habe vorgetragen, dass sie in keiner vertraglichen Beziehung zu der US-Regierung, insbesondere nicht zu NSA, FBI und CIA stehe. „Innerhalb des Gesamtkonzerns sei eine andere Tochterfirma, die CSC North American Public Sector (NPS) als eigenständiger Geschäftsbereich mit Sitz in den USA, für das Geschäft mit US-Behörden zuständig. Die CSC Deutschland Solutions GmbH würde organisatorisch und personell völlig getrennt von CSC NPS operieren, es bestünde wechselseitig keinerlei Einblick in die Verträge und Tätigkeiten“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.
Sie habe keine Anhaltspunkte dafür, dass die CSC Deutschland Solutions GmbH „in irgendeiner Weise gegen Sicherheits- oder Vertraulichkeitsauflagen verstoßen hat“, führt die Regierung weiter aus. Es bestünden insbesondere „auch keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die CSC Deutschland als selbstständige Gesellschaft vertrauliche Informationen an die amerikanische CSC weitergegeben hat, die von dort aus in andere Hände gelangt sein können“.
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