Lebensversicherungen werden stabilisiert
Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (18/1772) gebilligt. Damit sollen unter anderem die Beteiligung der Versicherten an den Risikoüberschüssen der Unternehmen von 75 auf 90 Prozent erhöht und die Verwendung der Bewertungsreserven geändert werden. Zugleich wird die Garantieverzinsung für Neuverträge (Höchstrechnungszins) auf 1,25 Prozent gesenkt. Nachdem die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD noch einige Änderungen an dem Entwurf vorgenommen hatten, stimmte die Koalitionsmehrheit dem Gesetzentwurf zu. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen lehnten den Entwurf ab. Abgelehnt wurden zwei Änderungsanträge der Linksfraktion.
Zu den wesentlichen Inhalten des Gesetzentwurfs gehört auch, dass den Versicherungsunternehmen Ausschüttungen an Aktionäre untersagt werden können, um die Erfüllung der garantierten Zusagen sicherzustellen. Außerdem kann die Ausschüttung von sogenannten Bewertungsreserven an Kunden, deren Verträge enden, begrenzt werden, sofern die von einem Versicherungsunternehmen gebildeten Rückstellungen bei den gegenwärtig niedrigen Zinsen nicht ausreichen, um die den verbleibenden Versicherten gegebenen Garantiezusagen zu finanzieren.
Die Kostentransparenz der Versicherungsprodukte soll erhöht werden. Die Koalition änderte allerdings den Entwurf der Regierung, der eine Offenlegung der Höhe der Provisionen der Versicherungsvermittler vorgesehen hatte. Dies könnte zu Wettbewerbsverzerrungen führen, da die Provision in unterschiedlichen Vertriebswegen eine unterschiedliche Bedeutung und Höhe habe, begründeten die Koalitionsfraktionen ihren Antrag. Zur Verbesserung der Produkttransparenz sollen die Effektivkosten der Lebensversicherungsverträge angegeben werden
Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, das Ausschüttungsverbot beziehe sich auf Dividendenzahlungen, nicht jedoch auf Gewinnabführungsverträge an Muttergesellschaften von Lebensversicherungsunternehmen. Bei Gewinnabführungsverträgen gebe es bereits einen Verlustausgleich durch die Muttergesellschaft. Die SPD-Fraktion erklärte, die Ausschüttungssperre entspreche dem Verfassungsrecht. Sie verwies außerdem auf die öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf, bei der deutlich geworden sei, dass den Versicherten durch die Änderungen bei den Bewertungsreserven nichts weggenommen werde.
Die Linksfraktion kritisierte das hohe Tempo bei der Gesetzesänderung. Versicherte hätten keine Möglichkeit gehabt, ihre Verträge zu überprüfen und handeln zu können. Die Regelung zur Ausschüttungssperre wurde unterstützt. Diese Regelung ging der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht weit genug, weil die Unternehmen, die Gewinnabführungsverträge mit Muttergesellschaften hätten, von der gesetzlichen Regelung nicht erfasst würden.
Mit der Koalitionsmehrheit bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt wurde ein Antrag der Linksfraktion (18/1815), in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, möglichst bald belastbare Zahlen zu Lebens- und Rentenversicherungen vorzulegen. Außerdem wurde mehr Zeit für die Beratungen gefordert.
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