Arbeitsgruppe zu Abstammungsrecht
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung will das derzeit geltende Abstammungsrecht in Bezug auf die Elternschaft homosexueller Paare auf einen eventuellen Reformbedarf hin überprüfen. Dazu plant das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz die Einrichtung eines interdisziplinären Arbeitskreises zum Abstammungsrecht. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/2174) auf eine Kleine Anfrage (18/2042) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. In diesem Gremium solle auch geprüft werden, ob es durch die Zunahme familiärer Strukturen, in denen zur Familie des Kindes mehr als zwei Eltern gehören, im Hinblick auf das Auseinanderfallen von biologischer, sozialer und rechtlicher Elternschaft Anlass zu Rechtsänderungen gibt, kündigt die Regierung in der Antwort an. Zur zeitlichen Umsetzung des Gremiums machte sie keine Angaben.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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