Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht
Berlin: (hib/STO) Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit soll den rechtlichen Status einer obersten Bundesbehörde erhalten, die eigenständig und unabhängig ausgestaltet ist. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/2848) vor, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.
Wie die Regierung in der Vorlage ausführt, untersteht die Bundesbeauftrage gegenwärtig der Dienstaufsicht des Bundesinnenministeriums (BMI), während die Rechtsaufsicht durch die Bundesregierung ausgeübt wird. In der Praxis finde keine Dienst- oder Rechtsaufsicht statt und die Unabhängigkeit werde nicht eingeschränkt. Der Wortlaut des Bundesdatenschutzgesetzes entspreche jedoch im Wesentlichen den bisherigen Vorschriften für die Kontrollstellen der Länder, die nach Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mit europarechtlichen Vorschriften nicht vereinbar sind. Insbesondere in Urteilen vom 9. März 2010 und 16. Oktober 2012 habe der EuGH die Anforderungen an die Unabhängigkeit der datenschutzrechtlichen Kontrollstellen präzisiert. Mit dem Gesetzentwurf solle „diesen Anforderungen Genüge getan“ und zugleich die Datenschutzaufsicht auf Bundesebene insgesamt gestärkt werden.
Danach soll die Bundesbeauftragte mit Dienstsitz in Bonn künftig ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle unterstehen. Auf eine Rechtsaufsicht der Bundesregierung und Dienstaufsicht des BMI soll verzichtet und die organisatorische Anbindung an das Ministerium aufgehoben werden. Gewählt werden soll die Bundesbeauftrage laut Vorlage vom Bundestag; ihren Amtseid soll sie vor dem Bundespräsidenten leisten.
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