Nachzahlung von Sozialbeiträgen
Berlin: (hib/CHE) Die Betriebsprüfungen bei Arbeitgebern aus der Tarifgemeinschaft „Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) waren zum Stichtag 31. August 2014 fast abgeschlossen. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2835) auf eine Kleine Anfrage (18/2636) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit. Hintergrund ist ein Urteil des Bundearbeitsgerichts vom Dezember 2010, das der CGZP die Tariffähigkeit aberkannte und viele Arbeitgeber zur Nachzahlung von bis dahin nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) verpflichtete. Bis August hatte die DRV demnach 3.190 von 3.306 Arbeitgebern überprüft. Davon waren 2,2 Millionen Beschäftigungsverhältnisse betroffen. In 2.120 Fällen sind gegenüber CGZP-Arbeitgebern Bescheide über Beitragsnachzahlungen erlassen wurden, in den restlichen 1.070 Fällen wurden keine Forderungen geltend gemacht. Die Beitragsnachforderungen beliefen sich bis Ende August auf rund 221,5 Millionen Euro, wie aus der Antwort weiter hervorgeht.
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