BRH empfiehlt Entlastung für 2013
Berlin: (hib/MIK) Der Bundesrechnungshof (BRH) hat keine für die Entlastung der Bundesregierung wesentlichen Abweichungen zwischen den in den Rechnungen und in den Büchern aufgeführten Beträgen im Haushaltsjahr 2013 festgestellt. Dies geht aus den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2014 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Haushaltsrechnung 2013) hervor, die der BRH als Unterrichtung (18/3300) vorgelegt hat.
Im Haushaltsvollzug hätten die Gesamtausgaben 2013 mit 307,8 Milliarden Euro um 2,2 Milliarden Euro unter dem Soll des Nachtragshaushalts von 310 Milliarden Euro gelegen. Die Einnahmen (ohne Nettokreditaufnahme und Münzeinnahmen) hätten um 0,9 Milliarden Euro höher gelegen als im Nachtragshaushalt veranschlagt. Die strukturelle Nettokreditaufnahme habe im vorläufigen Ist bei 3,6 Milliarden Euro gelegen, heißt es weiter. Dies seien 0,14 Prozent des Bruttoinlandsproduktes gewesen.
Damit habe die strukturelle Nettokreditaufnahme die erst ab dem Jahr 2016 geltende Obergrenze von 0,35 Prozent des Bruttoinlandproduktes unterschritten. „Die neue Schuldenregel wurde sowohl bei der Aufstellung des Haushalts 2013, im Nachtragshaushalt als auch im Haushaltsvollzug eingehalten“, schreibt der BRH.
Zum 31. Dezember 2013 seien aus eingegangenen Verpflichtungen noch 133,4 Milliarden Euro zu leisten gewesen, heißt es weiter. Das dargestellte Vermögen des Bundes einschließlich seiner Sonder- und Treuhandvermögen habe Ende 2013 insgesamt 231 Milliarden Euro betragen. Die Schulden (einschließlich Rückstellungen) hätten bei 1.731 Milliarden Euro gelegen. Nicht enthalten seien darin Vermögen und Schulden rechtsfähiger Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung. Außerdem seien wesentliche Vermögenspositionen, wie das Immobilienvermögen einschließlich Infrastrukturvermögen sowie das bewegliche Vermögen noch nicht erfasst.
In seinen Prüfbemerkungen listet der BRH auf 350 Seiten darüber hinaus Steuerverschwendungen des Bundes in Millionenhöhe auf. Damit wird sich der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages im kommenden Jahr beschäftigen.
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