Bericht: „Corelli“ starb natürlichen Todes
Berlin: (hib/RIK) Der plötzliche Tod des ehemaligen V-Manns ,,Corelli„ des Bundesamtes für Verfassungsschutzes (BfV) vor einer geplanten Befragung im Verfahren um die Terrorgruppe “Nationalsozialistischer Untergrund„ (NSU) ist ,,an mit Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ auf eine Diabetes-Erkrankung und damit auf eine natürliche Ursache zurückzuführen. Dies geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) zu den „ Untersuchungen des Sachverständigen Rechtsanwalts Jerzy Montag zum V-Mann Corelli“ (18/6545) hervor. Danach ließ sich ein Hinweis auf ein mögliches Fremdverschulden nicht feststellen. Auch gebe es keine Belege dafür, dass ,,Corelli„ Kenntnisse von dem ,,NSU-Trio“ und dessen Straftaten hatte.
Der V-Mann mit dem bürgerlichen Namen Thomas R. war der Vorlage zufolge im April 2014 gestorben, bevor das BfV mit ihm ein ,,klärendes Gespräch„ zu einer sogenannten NSU-CD führen wollte. Thomas R. hatte diese CD laut Unterrichtung vermutlich im Jahr 2006 einer ,,Quelle“ des Verfassungsschutzes übergeben. Erst im Februar 2014 sei sie durch Zufall wiederentdeckt worden. Unter zahlreichen Datensätzen sei auf ihr zweimal die Bezeichnung ,,Nationalsozialistischer Untergrund„ aufgetaucht. Montag zufolge gibt es aber keinen Beweis, dass das ,,NSU-Trio“ oder sein Umfeld an der Herstellung dieser CD beteiligt war.
Nach dem Tod von ,,Corelli„ hatte das PKGr am 6. Oktober 2014 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen Sachverständigen zu beauftragen. Am 5. Mai 2015 legte Montag dem Gremium seinen als geheim eingestuften Sachverständigenbericht vor, der mehr als 300 Seiten umfasst. Als Konsequenz aus seinen Untersuchungen empfiehlt der Sachverständige der Unterrichtung zufolge, den Verfassungsschutzbehörden zur Pflicht zu machen, potenziell aussteigewillige Personen vorrangig bei einem solchen Ausstieg zu unterstützen und ihnen zu untersagen, junge Menschen im Alter unter 25 Jahren als V-Personen anzuwerben.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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