Agrarausschuss für „Bergerzeugnisse“
Berlin: (hib/EIS) Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft spricht sich für die Einführung des Qualitätsbegriffs „Bergerzeugnis“ aus. Die Mitglieder des Ausschusses votierten am Mittwochmorgen einstimmig für einen von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Lebensmittelspezialitätengesetzes (18/6164). Mit dieser Angabe sollen Lebensmittel gekennzeichnet werden können, deren Rohstoffe aus den Bergen stammen und dort verarbeitet werden. Mit der Änderung soll das bestehende nationale Recht an EU-Recht angepasst werden. Bereits im Jahr 2012 war die freiwillige Angabe im Zuge der Novellierung der Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel durch das EU-Parlament und den Rat im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 eingeführt worden, dessen Bedingungen durch die Verordnung (EU) Nr. 665/2014 ergänzt wurden. Bergbauern soll mit der Angabe „Bergerzeugnis“ auf ihren Produkten ein Wettbewerbsvorteil eingeräumt werden, um den Nachteilen „Rechnung zu tragen, denen die landwirtschaftliche Erzeugung in Berggebieten unterliegt“. Danach sollen Tierprodukte wie Milch und Eier sowie Nektar und Pollen in Berggebieten erzeugt werden. Nach den Mindestanforderungen für Fleisch sollen die Tiere in den Gebieten aufgezogen worden sein. Bei Futtermitteln wird geregelt, dass zumindest die Hälfte aus entsprechenden Regionen stammt. Der Qualitätsbegriff soll auch für Erzeugnisse aus Berggebieten gelten, wenn diese außerhalb solcher Regionen verarbeitet werden. Die Verarbeitung muss aber im Umkreis von 30 Kilometern um das betreffende Gebiet stattfinden.
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