Absage an Bundesgesetz für Kitas
Berlin: (hib/AW) Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sind mit ihren Forderungen nach einem größeren finanziellen Engagements des Bundes beim Kita-Ausbau und nach gesetzlichen Regelungen des Bundes zur Qualität der Kindesbetreuung gescheitert. Die entsprechenden Anträge (18/2605, 18/1459) lehnte der Familienausschuss am Mittwoch mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD ab.
Die Linke hatte in ihrem Antrag konkret eine Erhöhung des Sondervermögens des Bundes für den Ausbau der Kindertagesbetreuung um jährlich eine Milliarde Euro gefordert. Zudem müsse der Bund in einem Kita-Qualitätsgesetz bundesweit verbindliche Mindeststandards unter anderem für die Anzahl der Kinder pro Betreuer, die Aus- und Weiterbildung der Betreuer, die Größe und Ausstattung von Kitas sowie die Qualität der Essensversorgung festschreiben. Für die Festlegung einer verbindlichen Betreuer-Kind-Relation hatten sich auch die Grünen in ihrem Antrag ausgesprochen, ebenso für eine Erhöhung der Bundesmittel für den Kita-Ausbau. Eine konkrete Summe nannten die Grünen jedoch nicht.
Union und Sozialdemokraten wiesen die Forderungen der Opposition zurück. Übereinstimmend stellten sie fest, dass der Bund sich bereits in hohem Maß finanziell Kita-Ausbau in den vergangenen Jahren beteiligt habe obwohl der Kita-Ausbau eigentlich Sache der Länder und Kommunen sei. Zudem erhöhe der Bund seinen Anteil an den laufenden Betriebskosten der Kitas ab 2017 um weitere 100 Millionen auf 945 Millionen Euro jährlich. Unterschiedlich bewerteten Union und SPD die Forderung nach verbindlichen Qualitätsstandards. Die Union lehnte ein Kita-Qualitätsgesetz des Bundes als „zentralistisch“ ab. Zu begrüßen sei es aber, dass Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) zusammen mit Ländern und Kommunen Qualitätskriterien entwickeln wolle. Die SPD signalisierte hingegen Sympathie für die Forderung auch nach gesetzlichen Auflagen des Bundes.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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