+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

01.07.2015 Gesundheit — Gesetzentwurf — hib 345/2015

Mehr Qualität in Krankenhäusern

Berlin: (hib/PK) Die rund 2.000 Krankenhäuser in Deutschland sollen künftig mehr Behandlungsqualität und Versorgungssicherheit bieten. Darauf zielt der Entwurf für ein Krankenhausstrukturgesetz (18/5372), das zur Beratung in den Bundestag eingebracht worden ist. Angesichts der demografischen und regionalen Veränderungen sowie des medizinisch-technischen Fortschritts müssten die Rahmenbedingungen für die Kliniken weiterentwickelt werden, heißt es in der Begründung des Gesetzes, das am 1. Januar 2016 in Kraft treten soll.

Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hatte im Dezember 2014 Eckpunkte für eine Reform der Kliniken vorgelegt. Die Vorschläge würden mit dem Gesetz nun umgesetzt. Demnach setzen sich Bund und Länder für eine Weiterentwicklung der Qualitätsstandards und für eine nachhaltige Sicherung der Betriebskostenfinanzierung der Kliniken ein.

Qualität wird als zentrales Kriterium bei der Krankenhausplanung eingeführt. Auch die Krankenhausvergütung soll sich künftig an Qualitätsaspekten orientieren. So werden Zuschläge gewährt für gute Qualität, Abschläge drohen hingegen bei Qualitätsmängeln. Die Qualitätsberichte der Kliniken sollen für Patienten zugänglicher und verständlicher werden, damit sie sich selbst ein Urteil bilden können über die Leistungsfähigkeit einer Klinik.

Auch die Pflege in der Klinik soll sich verbessern. Aufgelegt wird ein Förderprogramm für Pflegestellen im Volumen von insgesamt bis zu 660 Millionen Euro in den Jahren 2016 bis 2018. Ab 2019 sollen dauerhaft 330 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung stehen. Auf diese Weise werden laut Bundesregierung voraussichtlich 6.350 neue Stellen geschaffen, die nur der „Pflege am Bett“ dienen.

Bei der Krankenhausfinanzierung werden die Bedingungen für die Anwendung von Sicherstellungszuschlägen präzisiert. Kliniken, die an der stationären Notfallversorgung teilnehmen, erhalten Zuschläge, wer nicht daran teilnimmt, muss Abschläge hinnehmen. Zudem wird der Investitionsabschlag für Kliniken bei der ambulanten Vergütung von zehn auf fünf Prozent halbiert. Geplant ist überdies eine verbesserte Mengensteuerung.

Um den für die Krankenhausplanung und Investitionen zuständigen Bundesländern mehr Mittel an die Hand zu geben, wird ein Strukturfonds in Höhe von 500 Millionen Euro aufgelegt, gespeist aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Die Länder sollen einen Beitrag in gleicher Höhe beisteuern, sodass insgesamt eine Milliarde Euro für Umstrukturierungen zur Verfügung stünden. Die Mittel sollen zum Abbau von Überkapazitäten und zur Konzentration von Versorgungsangeboten genutzt werden und kommen den Krankenhäusern zusätzlich zur Investitionsförderung zugute.

Marginalspalte