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16.09.2015 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Kleine Anfrage — hib 454/2015

Inklusion in der Entwicklungspolitik

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Die Linke sieht die Bundesregierung in der Pflicht, mehr für die Inklusion von Menschen mit Behinderung in der Entwicklungszusammenarbeit zu tun. Deutschland habe sich 2009 mit der Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) einer behinderteninklusiven Entwicklungszusammenarbeit verpflichtet, schreiben die Abgeordneten in einer Kleinen Anfrage (18/5910). Zur erstmaligen Staatenprüfung Deutschlands im Frühjahr 2015 vor dem UN-BRK-Fachausschuss in Genf sei die Delegation der Bundesregierung allerdings ohne einen Vertreter aus dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) angereist und habe zudem nicht auf die Fragen der Fachausschussmitglieder zu internationaler Zusammenarbeit sowie Nothilfe reagieren können. Die Möglichkeit, die Antworten schriftlich nachzureichen, habe die Bundesregierung ebenfalls nicht wahrgenommen, kritisieren die Abgeordneten. Die 'Abschließenden Bemerkungen' des Prüfungsgremiums würden ein kritisches Urteil über die deutsche Entwicklungszusammenarbeit fällen: „Der Ausschuss ist besorgt über die mangelnde Beachtung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in den Konzepten und Programmen des Vertragsstaates auf dem Gebiet der internationalen Zusammenarbeit und Entwicklung.“ Das UN-Gremium mahne Deutschland unter anderem dazu, klare und überprüfbare Kriterien sowie gesonderte Haushaltstitel für inklusive Entwicklungszusammenarbeit zu etablieren. Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus diesen Einschätzungen des UN-BRK-Ausschusses zieht.

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