Aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften
Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will aufenthalts- und asylrechtliche Straf- und Bußgeldvorschriften aufheben, deren Voraussetzungen nur Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit erfüllen können. Diese Strafvorschriften kriminalisierten Menschen ohne Aufenthaltsstatus „wegen des bloßen Verstoßes gegen verwaltungsrechtliche Vorschriften“, schreibt die Fraktion in einem entsprechenden Gesetzentwurf (18/6346). Auch habe die Aufenthaltsbeendigung aufgrund der Anwendung aufenthaltsrechtlicher Vorschriften besonders schwerwiegende Folgen für die Betroffenen, sodass daneben eine strafrechtliche Verurteilung oftmals unverhältnismäßig erscheine. Da „Strafrecht immer nur ultima ratio sein“ dürfe, sei die strafrechtliche Ahndung des unrechtmäßigen Aufenthalts entbehrlich.
Festgehalten werden soll der Vorlage zufolge an der Strafbarkeit des Einschleusens von Ausländern, „sofern Bereicherungsabsicht vorliegt“. In „Fällen mit geringem Unrechtsgehalt“ soll nach dem Willen der Grünen-Fraktion von Strafe abgesehen werden können.
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