Meister-BAföG soll reformiert werden
Berlin: (hib/ROL) Insgesamt lobten alle Vertreter der Fraktion den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (18/7055) zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes vor dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, der mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD sowie von (Bündnis 90/Die Grünen) angenommen wurde. Die Linke enthielt sich der Stimme. Auch wenn das Gesetz den Vertretern der Opposition nicht weit genug geht, lobte die Opposition die Reform. Die Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen sagte: „Der ganz große Wurf ist es zwar nicht, aber das Gesetz geht in die richtige Richtung.“
Die Bundesregierung hat den Entwurf mit dem Ziel vorgelegt, durch Leistungsverbesserungen, durch die Erweiterung der Fördermöglichkeiten und durch strukturelle Modernisierungen im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) berufliche Aufstiegsfortbildungen noch attraktiver zu machen. Mit dem sogenannten „Meister-BAföG“, sollen neue Anreize zur Weiterbildung geschaffen werden. Mögliche Hemmschwellen bei der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, der Vereinbarkeit von Fortbildung, Beruf und Familie oder der Finanzierung sollen dadurch abgebaut werden. So sollen noch mehr Menschen für anspruchsvolle Aufstiegsfortbildungen im dualen System beruflicher Bildung gewonnen werden. Zugleich soll ein wichtiger Beitrag zur Sicherung des Fach- und Führungskräftenachwuchses aus dem dualen System für Wirtschaft und Gesellschaft geleistet werden.
Die Durchlässigkeit aus der akademischen Bildung in die berufliche Aufstiegsfortbildung soll durch die Öffnung der AFBG-Förderung für Hochschulabsolventen mit einem Bachelorabschluss als höchstem Hochschulabschluss ausgebaut werden.
Darüber hinaus soll durch diesen Gesetzentwurf die Gleichwertigkeit des beruflichen mit dem akademischen Qualifizierungsweg gestärkt werden.
Bisher konnten nur Handwerker und andere Fachkräfte gefördert werden. Jetzt sollen auch Bachelorabsolventen einen Zugang zur AFBG-Förderung bekommen, wenn Sie zusätzlich einen Meisterkurs oder eine vergleichbare Fortbildung machen wollen. So soll die Durchlässigkeit aus der akademischen Bildung in die berufliche Aufstiegsfortbildung ausgebaut werden. Neu ist auch, dass zukünftig Teilnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung, die Zugänge zur Aufstiegsprüfung in Fortbildungsordnungen - etwa für Studienabbrecher - nutzen wollen, bei einer Vorbereitungsmaßnahme mit AFBG gefördert werden können.
Mit dem AFBG sollen die Teilnehmer in Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt und zu Existenzgründungen ermuntert werden. Hemmschwellen, die durch die Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, der Vereinbarkeit von Fortbildung, Beruf und Familie oder der Finanzierung möglicherweise entstanden sind, sollen mit der Gesetzesreform abgebaut werden. Ziel ist, mehr Menschen für anspruchsvolle Aufstiegsfortbildung im dualen System beruflicher Bildung zu gewinnen und so den Fach- und Führungskräftenachwuchs aus dem dualen System für Wirtschaft und Gesellschaft zu sichern. Das AFBG versteht die Bundesregierung als ein „Aufstiegs-BAföG“ für diejenigen, die ihre Chance auf eine Karriere im dualen System erhöhen wollen. Das Förderinstrument gilt grundsätzlich für alle Berufsbereiche und zwar unabhängig davon, in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird, ob Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt oder durch Fernunterricht. Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft.
Der Vertreter der CDU betonte, dass nun nach einem Änderungsantrag die Maßnahmekosten noch weiter erhöht worden seien und die Familienkomponente weiter ausgebaut worden sei. Der Vertreter der SPD bezeichnete die Gesetzesänderung als „große Reform“, da sie eine wesentliche Ausweitung des Gefördertenkreises beinhalte. Die Linke hatte in ihrem Änderungsantrag vorgeschlagen, verpflichtend vorgeschriebene Praktika auf die Vollzeit- Fortbildungsdichte anzurechnen, konnte sich damit aber nicht durchsetzen. Auch ihr Antrag „Durchlässigkeit in der Bildung sichern,, Förderlücken zwischen beruflicher Bildung und Studium schließen“ (18/7234) wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition abgelehnt. Bündnis 90/Die Grünen plädierten trotz ihrer Zustimmung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine umfassende Debatte zur Neufassung von Weiterbildungsmaßnahmen. Die Fraktion hatte zudem noch den Antrag „Bildungszeit PLUS - Weiterbildung für alle ermöglichen, lebenslanges Lernen fördern“ (18/7239) eingebracht. Er wurde ebenfalls von der Großen Koalition abgelehnt.
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