+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

12.05.2016 Finanzen — Große Anfrage — hib 283/2016

Recht der Bürger auf gleiche Teilhabe

Berlin: (hib/HLE) Das Recht der Bürger auf gleiche Teilhabe steht im Mittelpunkt einer Großen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8331). Darin geht es um mögliche Gefährdungen des gleichberechtigten Einflusses aller Staatsbürger auf die politische Willensbildung und um weitere Punkte des Gemeinnützigkeits- und Vereinsrechts. So richten sich zahlreiche Fragen nach der Begünstigung politischer Zwecke im Steuerrecht. So soll die Bundesregierung darlegen, warum Stiftungen und Vereine, die sich für Befreiung der Unternehmen von der Erbschaftssteuer und für eine geringere Steuerbelastung insgesamt einsetzen, zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen berechtigt sind. Außerdem soll die Regierung angeben, ob sie den Einsatz für den Schutz von Lebenspartnerschaften als weniger förderungswürdig ansieht als den Schutz von Ehen.

In der Vorbemerkung zur Großen Anfrage erläutern die Abgeordneten, sie wollten insbesondere die Haltung der Bundesregierung erfragen, ob der vorhandene Zweckkatalog in der Abgabenordnung noch zeitgemäß sei. So müssten sich etwa Einrichtungen, die sich für die Rechte von Homo-, Bi-, Trans- und Intersexuellen und gegen ihre Diskriminierung einsetzen würden, andere in der Abgabenordnung gelistete Zwecke zu Eigen machen, da dort kein passender Zweck zu finden sei. Als anerkannten Zweck gebe es in der Abgabenordnung nur den „Schutz von Ehe und Familie“ und „Gleichberechtigung von Männern und Frauen“, wird kritisiert und festgestellt: „In der Praxis führt das dazu, dass es zu einer Unsicherheit bei Vereinen kommt, die sich für die Rechte Homo-, Bi-, Trans- und Intersexueller einsetzen. Auch Organisationen, die Frieden oder Menschenrechte fördern möchten, haben Schwierigkeiten, diese legitimen Zwecke dem Katalog in der Abgabenordnung zuzuordnen.“

Marginalspalte