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09.06.2016 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit — Gesetzentwurf — hib 348/2016

Früherer Start für Endlager-Begleitgremium

Berlin: (hib/SCR) Das sogenannte Nationale Begleitgremium für die Endlager-Suche soll früher als bisher geplant seine Arbeit aufnehmen. Ein Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (18/8704) zur Änderung des Standortauswahlgesetzes (StandAG) sieht vor, das Gremium bereits „unmittelbar nach Abgabe des Kommissionsberichts“ der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlager-Kommission) einzusetzen. Bisher ist im StandAG festgelegt, dass das Begleitgremium erst nach der Evaluierung des StandAG eingesetzt wird. Die Evaluierung des Gesetzes soll durch den Bundestag auf Grundlage des Kommissions-Berichtes erfolgen. Die Endlager-Kommission hat bis Ende Juni Zeit, ihren Bericht vorzulegen. Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag als Zusatzpunkt im vereinfachten Verfahren an die Ausschüsse überwiesen werden.

Zur Begründung führt der Gesetzentwurf an, dass zwischen Abgabe des Berichts und dem Inkrafttreten des dann evaluierten StandAG einer„Beteiligungs-Lücke“ zu entstehen drohe, für die es einer„Brücke“ bedürfe. „Von verschiedener Seite wird befürchtet, dass der mit ersten Schritten begonnene Dialog mit der Öffentlichkeit in dieser Zeit abbricht, der Konsensgedanke sowie aufgebautes Vertrauten wieder verloren gehen und die Arbeit der Kommission nicht in adäquater Weise ihren Niederschlag im späteren Suchverfahren finden kann“, heißt es in den Gesetzentwurf. Mit der früheren Einsetzung des Gremiums soll ein „Fadenriss in der gesellschaftlichen Begleitung“ und ein Abreißen des gesellschaftlichen Dialoges verhindert werden.

Neben der „Begleit- und Brückenfunktion“ müsse das Gremium dafür sorgen, dass es „ab Tag 1“ der im Paragraf 13 StandAG geregelten Standortauswahl „ernstzunehmend und einsatzbereit ist“. Laut Gesetzentwurf soll als zentrale Aufgabe des Gremiums die „vermittelnde und unabhängige Begleitung des Standortauswahlverfahrens“ festgeschrieben werden, dazu gehöre insbesondere die „Umsetzung der Öffentlichkeitsbeteiligung“. Nicht zu den Aufgaben des Gremiums gehöre die erneute Evaluierung der Empfehlungen der Endlager-Kommission und ihrer Umsetzung.

In der Brücken-Phase sollen dem Gremium nach dem Gesetzentwurf neun Mitglieder angehören, die vom Bundestagspräsidenten berufen werden. Sechs Mitglieder sollen „gesellschaftlich hohes Ansehen genießen“ und je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat vorgeschlagen werden. Zudem sollen dem Gremium zwei Bürger sowie ein Vertreter der „jungen Generation“ angehören. Bürger und Jugend-Vertreter sollen durch das „erprobte Prinzip der Planungszellen“ bestimmt werden. Die Amtszeit der Mitglieder ist in dem Entwurf auf drei Jahre festgelegt, jedes Mitglied kann insgesamt dreimal berufen werden. Die Vertreter dürfen keiner gesetzgebenden Körperschaft in Bund und Ländern sowie keiner Bundes- oder Landesregierung angehören. Auch sollen sie laut Entwurf „keine wirtschaftlichen Interessen in Bezug auf die Standortauswahl oder die Endlagerung im weitesten Sinne haben“.

Die Mitglieder der Brücken-Phase sollen zudem „im Sinne der Wissens- und Vertrauenskontinuität“ auch nach der Evaluierung des Gesetzes im Amt bleiben. Eine erweiterte Besetzung des Gremiums soll durch die Evaluierung festgelegt werden. In der Begründung wird darüber hinaus darauf hingewiesen, dass der Vorschlag „Grundpfeiler für Ausgestaltung des Nationalen Begleitgremiums“ festlege, aber die Ausgestaltung noch nicht abschließend sei.

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