Landwirtschaftliches Bodenrecht
Berlin: (hib/EB) „Die agrarstrukturellen Herausforderungen auf dem Bodenmarkt können ohne Anpassung des landwirtschaftlichen Bodenrechts durch die Länder nicht bewältigt werden“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9410) auf eine Kleine Anfrage (18/9215) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Kernziel des aktuellen Bodenrechts sei es, den Vorrang aktiver Landwirte beim Bodenerwerb zu sichern sowie spekulative Tendenzen einzudämmen, führt die Bundesregierung aus. Sowohl das Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) als auch das Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG) sollten aktive Landwirte auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt unterstützen, wiesen aber in der Anwendung durch die Länder Defizite auf. Kein Bundesland habe die Vorschläge der „Bund-Länder-Arbeitsgruppe Bodenmarktpolitik (BLAG) für eine verbesserte Regulierung des Bodenrechts bislang umgesetzt, heißt es weiter.
Die agrarstrukturellen Folgen einer möglichen Insolvenz des Unternehmens KTG Agrar SE sind nach Auffassung der Bundesregierung derzeit nicht endgültig absehbar, da der Verlauf des Insolvenzverfahrens offen sei. Sollte es zum Verkauf von Einzelflächen oder ganzen Betrieben kommen, gehe sie davon aus, dass diese häufig von anderen Investoren erworben würden. “Der Finanzbedarf für die Losgröße von Einzelflächen oder ganzen Tochtergesellschaften überschreitet in der Regel die Kaufkraft ortsansässiger Landwirte. Im Ergebnis nimmt die Flächenkonzentration weiter zu„, schreibt die Bundesregierung.
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