Ausnahmen für Postzusteller gerechtfertigt
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung verteidigt die Mindestlohn-Sonderregeln für Post- und Zeitungszusteller. In ihrer Antwort (18/9447) auf eine Kleine Anfrage (18/9363) der Fraktion Die Linke schreibt sie, dass die Übergangsregelungen für diese Branche mit Rücksicht auf die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit nötig gewesen seien. Diese Einschätzung teile die Regierung nach wie vor, heißt es in der Antwort.
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