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19.09.2016 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 523/2016

Kooperation mit Bayer-Konzern verteidigt

Berlin: (hib/VT) Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass durch Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft in Indien negative Auswirkungen für Produzenten entstehen. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung (18/9598) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9467) hervorgeht, sieht sie auch nicht die Gefahr, dass Produzenten in Abhängigkeit von spezifischen Produkten oder Herstellern gebracht werden könnten.

Die Grünen hatten sich in der Anfrage vor allem auf die Sonderinitiative des Bundesministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (BMZ), „Eine Welt ohne Hunger“, bezogen und mit Blick darauf die Kooperation des Agrarkonzerns Bayer CropScience, der „Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit“ (GIZ) und des Bundesentwicklungsministeriums (BMZ) kritisiert.

Ziel des „Grünen Innovationszentrums“ in Indien ist laut Bundesregierung, das Einkommen von 1.600 indischen Apfelproduzenten um 20 Prozent zu steigern. Mit der Entwicklungspartnerschaft sollten Qualitäts- und Produktivitätsverluste sowie Hindernisse in der Vermarktung in der Apfelschöpfungskette verringert werden, schreibt sie. Die Einkommen von Kleinbauern sollten nachhaltig erhöht werden, weshalb die Bundesregierung auch „die Einbindung von unternehmerischen Innovationen in die indische Apfelwertschöpfungskette“ unterstütze. Sie versichert zugleich, dass in den Schulungen, die Teil des Projektes seien, kein Product Placement durch den Bayer-Konzern stattfinde.

Für die Kooperation sei eine Laufzeit von März 2016 bis Dezember 2017 vorgesehen, heißt es in der Antwort weiter. Der Gesamtwert der Entwicklungspartnerschaft mit Bayer betrage 404.000 Euro. Bayer finanziere davon 61 Prozent.

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