Fraktionen können auf mehr Geld hoffen
Berlin: (hib/STO) Die Bundestagsfraktionen können im kommenden Jahr auf eine Anhebung der Geldleistungen aus dem Bundeshaushalt hoffen. Dies geht aus einem als Unterrichtung (18/9750) vorgelegten Vorschlag von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) im Benehmen mit dem Ältestenrat hervor. Danach würde der monatliche Grundbetrag für jede Fraktion von 393.676 Euro im laufenden Haushaltsjahr auf 411.313 Euro ab dem Haushaltsjahr 2017 steigen und der monatliche Betrag für jedes Mitglied von 8.218 Euro auf 8.586 Euro. Wird der Vorschlag umgesetzt, bedeutet dies eine Erhöhung der Geldleistungen ab dem kommenden Haushaltsjahr um insgesamt 4,48 Prozent. Die für die laufende Legislaturperiode festgelegten Oppositionszuschläge blieben unverändert.
In der Unterrichtung wird darauf verwiesen, dass sich nach Feststellungen des Statistischen Bundesamtes im Juli 2016 gegenüber dem Vorjahresmonat eine durchschnittliche Preiserhöhung von 2,22 Prozent bei den Kosten für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie Verpflegungs-, Beherbergungs- und Verkehrsdienstleistungen ergeben habe. Diese Preiserhöhung müsste angesichts der Verwendung der Geldleistungen durch die Fraktionen zu 26 Prozent für ihre Sachausgaben zu einer Erhöhung der Geldleistungen um 0,58 Prozent für 2016 führen.
Wie es in der Unterrichtung weiter heißt, wurden nach dem Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst im Jahr 2016 die Entgelte für die Beschäftigten des Bundes ab März 2016 um 2,4 Prozent erhöht und werden ab Februar 2017 um weitere 2,35 Prozent angehoben. Angesichts der Verwendung der Geldleistungen durch die Fraktionen zu 74 Prozent für ihre Personalausgaben sei es notwendig, dass dieses Ergebnis der Tarifverhandlungen zu einer entsprechenden Erhöhung der Geldleistungen um 3,4 Prozent für das Jahr 2017 führt. Weitere strukturelle Veränderungen im Tarifgefüge, die zu einem zusätzlichen finanziellen Mehraufwand bei den Fraktionen führten, seien in Höhe von 0,5 Prozent zu berücksichtigen.
Dem Vorschlag zufolge werden die Geldleistungen im Haushaltsjahr 2016 nicht angehoben. Damit leisteten die Fraktionen „einen Beitrag zu den Einsparungen im Bundeshaushalt“. Der Bundestagspräsident ist nach dem Abgeordnetengesetz verpflichtet, dem Parlament einen Vorschlag zur Anpassung der Geldleistungen an die Fraktionen vorzulegen.
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