Kooperation mit US- Militärgeheimdienst
Berlin: (hib/wid) Die bis 2014 andauernde Zusammenarbeit des Bundesnachrichtendienstes (BND) mit dem US-Militärgeheimdienst Defence Intelligence Agency (DIA) bei der Ausforschung von Flüchtlingen und Asylbewerbern war nach Darstellung eines ehemals Beteiligten historisch bedingt. „Die DIA war schon immer vor Ort, auch nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges. So hat sich das integrierte Befragungswesen entwickelt“, sagte der Zeuge R.C. am Donnerstag dem 1. Untersuchungsausschuss (NSA). Der heute 53-jährige ehemalige Berufssoldat war von 2003 bis 2013 in der Hauptstelle für das Befragungswesen (HBW) tätig, die in der Frühphase des Kalten Krieges von den Westalliierten gegründet worden war, um Übersiedler aus dem damaligen Ostblock abzuschöpfen, und seit 1958 dem BND unterstand.
Die entsandten Agenten der DIA waren dem Personal der HBW fest eingegliedert, wie der Zeuge berichtete. So habe die Dienststelle, deren stellvertretender Leiter er von 2008 bis 2013 gewesen sei, zuletzt 15 Mitarbeiter gezählt, unter ihnen sechs Befrager, die für den Kontakt zu den Flüchtlingen zuständig waren. Zwei von ihnen seien Amerikaner gewesen, normale „Mitglieder der Befrager-Community“, wie sich der Zeuge ausdrückte. Gelegentlich habe das US-Personal gewechselt. Dies sei aber eher selten vorgekommen. Die von der DIA entsandten Agenten seien „handverlesen“, „überprüft“ und aus Sicht der deutschen Seite vertrauenswürdig gewesen: „Wir gingen davon aus, dass das entsprechend gehandhabt wurde.“
Das wesentliche Kriterium bei der Auswahl der US-Agenten seien möglichst gute deutsche Sprachkenntnisse gewesen. Sie hätten in der Lage sein müssen, glaubhaft als Mitarbeiter einer deutschen Behörde aufzutreten. Die Asylbewerber, zu denen die HBW auf Empfehlung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) Kontakt aufnahm, hätten in den Befragungen nicht erkennen können, ob ihnen ein Deutscher oder ein Amerikaner gegenübersaß. Sie durften ohnehin nicht wissen, dass sie mit dem deutschen Nachrichtendienst, geschweige denn mit einem US-Geheimdienst zu tun hatten. Die Tarnung der HBW habe über 50 Jahre gehalten, betonte der Zeuge.
Je nach Personallage und Bedarf hätten allein deutsche, allein amerikanische oder deutsche und amerikanische Befrager gemeinsam mit den Flüchtlingen geredet. Wie oft es vorkam, dass ein DIA-Agent ohne Anwesenheit eines deutschen Kollegen eine Befragung vorgenommen habe, war dem Zeugen nicht in Erinnerung: „Ich möchte nicht sagen, dass es die Regel war, aber es kam häufig vor.“ Anders hatte sich vor einem Jahr die ehemalige Behördenleiterin der HBW eingelassen, die Zeugin A.K.: „Es war grundsätzlich die Ausnahme, dass die Amerikaner allein reingegangen sind.“ Im November 2013 untersagte das Kanzleramt diese Praxis.
Wert legte der Zeuge auf die Feststellung, dass die Federführung immer beim BND gelegen habe. Die US-Kollegen hätten auch über Befragungen, die sie allein vorgenommen hätten, nie direkt der DIA berichten dürfen, sondern nur auf dem Weg über ihre deutsche Dienststelle. Verstöße gegen diese Regel wären früher oder später aufgeflogen. Gelegentlich habe die deutsche Seite den US-Kollegen eine Information von besonderem „nationalen Interesse“ auch vorenthalten. Jährlich habe seine Dienststelle eine „mittlere dreistellige Anzahl“ von Asylbewerbern befragt und daraus in guten Zeiten 1500, zuletzt nur noch einige hundert Meldungen destilliert. Zu 15 bis 20 Prozent sei diesen Leistung den US-Befragern zuzurechnen gewesen.
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