Branntweinverwaltung wird aufgelöst
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein soll aufgelöst werden. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf (18/10008) eingebracht. Grund ist, dass das Branntweinmonopolgesetz mit Ablauf des 31. Dezember 2017 außer Kraft tritt und das Branntweinmonopol zu diesem Termin vollständig abgeschafft ist. Die 20 Beschäftigten sollen in Zukunft in der Bundeszollverwaltung tätig sein.
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