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10.11.2016 1. Untersuchungsausschuss (NSA) — Ausschuss — hib 668/2016

Aussagen über Folgen der Snowdenaffäre

Berlin: (hib/wid) Vor dem 1. Untersuchungsausschuss (NSA) hat ein weiterer Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) darauf hingewiesen, dass die politischen Folgen der Snowden-Affäre die Effizienz der Arbeit seiner Behörde beeinträchtigt hätten. Seit spätestens Ende 2013 sei es das „Credo“ der Spitze des Hauses gewesen, dass die Aufarbeitung des Skandals Vorrang vor allen anderen Erwägungen hatte, sagte der Zeuge R.U. in seiner Vernehmung am Donnerstag. Der heute 47-Jährige war von Anfang 2010 bis Oktober 2015 Dienststellenleiter des Horchpostens in Bad Aibling, den der BND gemeinsam mit der amerikanischen National Security Agency (NSA) betreibt.

Ende Oktober 2013 ordnete das Kanzleramt an, dass der BND die Ausspähung von Zielen mit Bezug zu Mitgliedsländern von EU und Nato umgehend einzustellen habe. Die entsprechenden Suchmerkmale waren zu deaktivieren. Die Folge sei gewesen, dass „insgesamt die Erfassung zurückgegangen“ sei, berichtete R.U. Darüber sei auch im Kollegenkreis geredet worden. Die Ertragsminderung der Geheimdienstarbeit sei aber nach allgemein geltender Auffassung nur von nachgeordneter Bedeutung gewesen.

„Es war klar intern bei uns, dass zugunsten der Selektorenreduzierung und zugunsten des Untersuchungsausschusses und der parlamentarischen Anfragen, die kamen, dass das die oberste Priorität hatte, und wenn das Meldungsaufkommen zurückging, war das zu akzeptieren“, sagte der Zeuge. Dies sei der „Grundsatz“ und der erkennnbare Wunsch der Leitung des Hauses gewesen. Ohnehin seien die Mitarbeiter seiner Behörde seit Beginn der Snowden-Affäre im Sommer 2013 an sieben Tagen in der Woche in der Regel bis 20 Uhr im Dienst gewesen.

Wie und wann genau die Anordnung, die BND-eigenen Selektoren mit EU- und Nato-Bezug aus der Erfassung zu nehmen, zu seiner Kenntnis gelangt war, vermochte der Zeuge trotz wiederholter Nachfragen nicht mehr zu sagen: „Ich kann mich überhaupt nicht mehr erinnern. Seit Juni 2013 sind Weisungen und Aufträge im Stundentakt bei uns eingegangen.“ Er vermute, es habe sich um eine mündliche Information aus der Zentrale in Pullach gehandelt, sagte R.U.: „Ich meine, dass da irgendwann auch ein schriftliches Papier dazu kam, ob im Entwurfstadium oder offiziell, weiß ich nicht mehr.“

Er habe ohnehin als Dienststellenleiter die Anordnung nicht persönlich auszuführen gehabt. Er habe mindestens zweimal wöchentlich seine Sachgebietsleiter zu einer Besprechung versammelt und dabei alles mitgeteilt, was an Weisungen und Informatioinan aus der Zentrale eingegangen war. Die Sachgebietsleiter hätte ihre Gruppenleiter unterrichtet, und diese dann die jeweils zuständigen Mitarbeiter mit der Ausführung beauftragt. Selber nochmals nachgefragt habe er nicht, sagte der Zeuge. Er habe sich auf seine Kollegen verlassen: „In den knapp sechs Jahren in Bad Aibling hatte ich nicht einmal ein Indiz, dass dort irgendwas, was wir in der Runde der Sachgebietsleiter besprochen hatten und aus der Zentrale als Anweisung kam, nicht umgesetzt wurde.“

Der Zeuge bestätigte, dass die Weisung und ihre Ausführung in Bad Aibling nicht schriftlich festgehalten wurden. Das sei nicht vorgeschrieben gewesen. Die Informationen aus der Zentrale seien ja auch in unterschiedlicher Form eingegangen, telefonisch, als Mail, schriftlich. Selber konnte sich R.U. auch auf mehrfaches Nachfragen hin nur ungefähr an den Inhalt der Weisung erinnern. Er sei aber sicher, dass sie korrekt ausgeführt wurde. Sonst wären Rückfragen von Untergebenen gekommen. Dies sei nicht der Fall gewesen.

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