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18.01.2017 Gesundheit — Ausschuss — hib 20/2017

Ausschuss billigt Cannabis-Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat den Weg frei gemacht für den Cannabis-Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die in den parlamentarischen Beratungen an einigen Stellen noch veränderte Vorlage (18/8965) wurde am Mittwoch im Ausschuss einstimmig gebilligt. Vertreter der Regierungs- wie auch der Oppositionsfraktionen sprachen von einem entscheidenden Fortschritt zugunsten schwer kranker Patienten. Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag (19. Januar) verabschiedet werden.

Schwer kranke Patienten sollen künftig auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit hochwertigen Cannabisarzneimitteln versorgt werden können. Cannabis ist eine Droge, die bisher nur mit einer Ausnahmegenehmigung als Heilmittel zum Einsatz kam, etwa um Schmerzpatienten zu helfen. Die Kosten mussten die Patienten in der Regel selbst tragen.

Patienten sollen künftig getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in kontrollierter Qualität auf ärztliche Verschreibung hin in Apotheken erhalten können. Für die Versicherten wird zudem, auch in eng begrenzten Ausnahmefällen, ein Anspruch auf Versorgung mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon geschaffen.

Um die Versorgung sicherzustellen, wird der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland ermöglicht. Geplant ist dazu der Aufbau einer staatlichen Cannabisagentur, die den Anbau und Vertrieb koordiniert und kontrolliert. Diese Aufgabe wird dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übertragen.

Um die genaue medizinische Wirkung der Cannabisarzneimittel zu erforschen, ist eine wissenschaftliche Begleiterhebung vorgesehen. Die generelle Freigabe der Droge Cannabis wird von der Bundesregierung weiter strikt abgelehnt.