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24.01.2017 Arbeit und Soziales — Anhörung — hib 38/2017

Disput über Höhe des Rentenniveaus

Berlin: (hib/HAU) Die Forderung der Linksfraktion nach einer Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent ist bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschuss für Arbeit und Soziales am Montag auf ein geteiltes Echo gestoßen. Gegen eine solche Anhebung sprach sich Volker Hansen von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) aus. Während der Anhörung, der zwei Unterrichtungen der Bundesregierung (18/10570, 18/10571), zwei Anträge der Linksfraktion (18/10471, 18/8610) und ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7371) zu Grunde lagen, sagte Hansen, dies führe zu Mehrbelastungen für Arbeitnehmer aber auch Arbeitgeber, die mit Sicherheit bei der Frage Arbeitsangebot/Arbeitsnachfrage eine große Wirkung hätten und für Wachstum und Beschäftigung von großem Nachteil sein würden. Allein die von Sozialministerin Andre Nahles (SPD) in ihrem Rentenkonzept enthaltene Zielgröße eines Rentenniveaus von 46 Prozent würde nach Aussage des BDA-Vertreters im Jahr 2040 zu einem Rentenversicherungsbeitragssatz von 25,8 Prozent führen. Ein Rentenniveau von 53 Prozent würde den Satz auf 29,4 Prozent erhöhen, sagte Hansen.

Professor Ursula Engelen-Kefer bewertete das anders. Das Rentenniveau müsse wieder auf 53 Prozent angehoben werden, forderte sie. Das Szenario eines Beitragssatzes von über 29 Prozent schocke sie dabei gar nicht. „Das müssen Arbeitnehmer ja heute schon bezahlen, da sie ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten müssen und zusätzlich noch vier Prozent ihres Bruttogehalten in Zusatzrenten investieren sollen“, sagte Engelen-Kefer. Die frühere stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) sagte, dass die gesetzliche Rente dringend gestärkt werden müsse. Es gelte den Vertrauensverlust in die gesetzliche Altersrente zu bekämpfen. Dies sei vor allem im Interesse der jüngeren Menschen.

Reinhold Thiede von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) sagte, ob man das Rentenniveau auf 53 Prozent anheben wolle, sei eine politische Entscheidung. Beachtet werden müsse jedoch, dass die Höhe des Rentenniveaus nichts über die tatsächliche Höhe der Renten aussage. In den vergangenen Jahren sei die Rente trotz des abgesenkten Rentenniveaus gestiegen. Als sehr sinnvoll bezeichnete er die im Rentenkonzept der Bundesregierung enthaltenen zwei Haltelinien bei den Beitragssätzen und beim Rentenniveau. Dies stelle sicher, dass die demografischen Belastungen nicht einseitig verteilt würden.

Für einen Bundeszuschuss aus Steuermitteln in die Rente sprach sich Markus Hofmann vom DGB aus. Damit könne man im Gesamtmix aus einer verantwortbaren Anhebung des Rentenniveaus und der Beitragssätze eine Finanzierung schaffen, die die Menschen nicht übermäßig belaste. Der Gewerkschaftsvertreter sprach sich zudem für eine Stabilisierung des Rentenniveaus auf 48 Prozent aus, der in einem zweiten Schritt eine Steigerung auf 50 Prozent folgen müsse.

Professor Axel Börsch-Supan nannte drei Problemgruppen bei der Altersarmut: die Kleinselbstständigen, die Erwerbsgeminderten und die Langzeitarbeitslosen. Hier müsse punktuell vorgegangen wie etwa mit der Erwerbsminderungsrente. Professor Eckart Bomsdorf stimmte dem zu. Das Drehen am Rentenniveau löse das Problem der Altersarmut nicht. Stattdessen müssten jene, die keine Alterssicherung haben, stärker einbezogen werden. Bomsdorf sprach sich zugleich für die Beibehaltung der Rentenanpassungsformel aus, die sich bewährt habe. Sie leiste einen akzeptablen Interessenausgleich zwischen der Generation der Rentner und der Beitragzahler.

Kritik an der Riester-Rente äußerte Constantin Papaspyratos vom Bund der Versicherten. Die Kostenstruktur der Riester-Rente sei insbesondere für Niedrig- und Geringverdiener nicht geeignet, urteilte er. Dorothea Mohn vom Bundesverband der Verbraucherzentralen forderte ein Verbot der Provisionen für Anlage- und Altersvorsorgeprodukte, da diese einen Interessenkonflikt darstellen würden. Mohn verwies auf Erfahrungen in Großbritannien, wo ein solches Provisionsverbot zu einer Steigerung der Beratungsqualität geführt habe. Zugleich seien die Produkte einfacher und kostengünstiger geworden.

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