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14.02.2017 Finanzen — Gesetzentwurf — hib 88/2017

Konsequenzen aus Panama Papers

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will die Konsequenzen aus der Veröffentlichung der sogenannten „Panama Papers“ ziehen und Steuerumgehungsmöglichkeiten mittels der Gründung und Nutzung von Briefkastenfirmen verhindern. Außerdem soll das steuerliche Bankgeheimnis aufgehoben werden, sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/11132) vor. Durch zusätzliche Auskunfts- und Informationspflichten sollen die Möglichkeiten der Finanzbehörden zur Feststellung von im Ausland angesiedelten Domizilgesellschaften (wie Briefkastenfirmen auch genannt werden) verbessert werden.

Nach Feststellungen der Bundesregierung entfalten Domizilgesellschaften in den Sitzstaaten keinerlei wirtschaftliche Aktivitäten. Um Rückschlüsse auf die wahren Inhaber zu verhindern, würden die Firmen oft nur von zum Schein tätigen Personen oder Gremien geleitet. Die eigentlichen Entscheidungen würden von anderen Personen getroffen. Die Gründung solcher funktionslosen Domizilgesellschaften sei nicht per se illegal: „Sie geht aber typischerweise mit der Verschleierung von Vermögensverhältnissen, Zahlungsströmen und/oder wirtschaftlichen Aktivitäten einher“, hießt es in dem Entwurf des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes (STUmgBG).

Durch die Herstellung von mehr Transparenz durch Anzeigepflichten von Unternehmen und Finanzinstituten über bestimmte Beteiligungen und Geschäftsbeziehungen werde aufgrund des Entdeckungsrisikos eine präventive Wirkung eintreten, erwartet die Regierung. Die Regelung betrifft nicht nur Domizilgesellschaften ohne Geschäftsbetrieb, sondern soll für alle „Drittstaat-Gesellschaften“ gelten.

Zur Aufhebung des bisher in Paragraf 30a der Abgabenordnung (AO) geregelten steuerlichen Bankgeheimnisses heißt es, damit werde den Finanzbehörden ermöglicht, künftig ohne die bisherigen Einschränkungen Auskunftsersuchen an Finanzinstitute zu richten, „um Informationen über deren Kunden und deren Geschäftsbeziehungen zu Dritten erlangen zu können. In einem zweiten Schritt werde dann ermittelt, wie diese Geschäftsbeziehung steuerlich zu bewerten sei, “insbesondere ob eine Steuerumgehung zum Beispiel mit Hilfe einer Domizilgesellschaft vorliegt„. Die Aufhebung des Paragraf 30a AO habe nicht zugleich den “gläsernen Bürger„ zur Folge, versichert die Regierung. Es würden nur bisherige Ermittlungsbeschränkungen aufgehoben, “neue Ermittlungsbefugnisse werden dadurch aber nicht geschaffen„.

Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme die meisten vorgeschlagenen Regelungen. Es müssten aber “zügig weitere geeignete Schritte zur Erhöhung der Transparenz bei finanziellen Auslandsbeziehungen und zur Bekämpfung der internationalen Steuerumgehung„ erfolgen.

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