+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

16.02.2017 3. Untersuchungsausschuss (NSU) — Ausschuss — hib 102/2017

Heinz Fromm: Keine Informationen

Berlin: (hib/FZA) Der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Heinz Fromm, und ein früherer V-Mann des BfV sind am Donnerstag vom 3. Untersuchungsausschuss (NSU II) des Bundestages unter Vorsitz von Clemens Binninger (CDU) befragt worden. Dabei ging es erneut auch um die Vernichtung mehrerer V-Mann-Akten im BfV, kurz nachdem die rechte Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) im November 2011 aufgeflogen war. Der brisante Vorgang, der in den Medien als „Aktion Konfetti“ bekannt wurde, wirft bis heute Fragen auf und zwang Fromm im Juli 2012 nach zwölf Jahren Amtszeit zurückzutreten.

Fromm war kurz nach seinem Rücktritt vom ersten NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages befragt worden. Er räumte damals Fehler seiner Behörde ein und sprach von „einer schweren Niederlage für die deutschen Sicherheitsbehörden“. Seinen damaligen Aussagen hatte er nun vor dem NSU-II-Ausschuss wenig hinzuzufügen. Trotz einiger neuer Erkenntnisse hätte sich an seinen damaligen Einschätzungen nichts geändert, sagte Fromm.

Binninger wollte unter anderem von Fromm wissen, ob er heute eine Erklärung dafür habe, warum trotz der vielen V-Personen, die die deutschen Verfassungsschutzbehörden ab Mitte der 1990er in der rechtsextremen Szene und auch im näheren Umfeld des NSU beschäftigt hatten, nicht einmal der Aufenthaltsort des Trios ermittelt werden konnten. Fromm blieb auch hier bei seinen früheren Aussagen: „Ich habe in der Zwischenzeit keine Informationen bekommen, die mich in die Lage versetzen, die Frage zu Ihrer Zufriedenheit zu beantworten“, antwortete er dem Vorsitzenden. Aufgrund fehlender Informationen hätten die Sicherheitsbehörden damals die Gefahr eines aktiven Rechtsterrorismus unterschätzt, was ein Fehler gewesen sei.

Die damaligen Fehleinschätzungen hätten nach der Enthüllung der NSU-Verbrechen zu strukturellen Veränderungen im BfV geführt, sagte Fromm. Neben personellen Konsequenzen sei unter anderem das sogenannte „Gemeinsame Abwehrzentrum Rechtsextremismus“ (GAR) eingerichtet worden, das später im sogenannten „Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum“ (GETZ) aufgegangen sei. Die auch weiterhin gängige Praxis der Sicherheitsbehörden, Personen aus extremistischen Milieus als Informanten zu werben, verteidigte Fromm. So seien in seiner Amtszeit eine Vielzahl „wertvoller Informationen für das tägliche Geschäft“ durch V-Personen gewonnen worden. Damit meinte Fromm unter anderem die meist konspirativ geplanten rechtsextremen Demonstrationen, Konzerte und den Vertrieb von Propagandamaterial.

Die Abgeordneten wollten von Fromm auch eine Einschätzung zu den erst kürzlich aufgetauchten Aussagen des unter dem Decknamen „Lothar Lingen“ firmierenden Referatsleiters, der als Hauptverantwortlicher für die Schredderaktion im BfV gilt. Entgegen früherer Aussagen hat Lingen im Oktober 2014 in einer Befragung gegenüber dem Bundeskriminalamt (BKA) und einem Bundesanwalt (GBA) eingeräumt, zum Zeitpunkt der Schredderaktion über die Brisanz der Akten im Bilde gewesen zu sein und diese vernichtet zu haben, um möglichen Schaden vom BfV abzuwenden. Die erst durch Recherchen des Untersuchungsausschusses aufgetauchte Aussage ließ auch erneuten Zweifel daran aufkommen, dass Lingen, wie bisher angenommen, eigenmächtig ohne die ausdrückliche Weisung oder Billigung seiner Vorgesetzten gehandelt hat.

Auf die Frage Binningers, ob es womöglich gängige Praxis im BfV gewesen sei, Akten zu schreddern, um später keine unangenehmen Fragen beantworten zu müssen, antwortete Fromm: „Das will ich doch nicht hoffen.“ Entsprechende Vorwürfe wies er entschieden zurück. Obfrau Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen) hakte nach, ob womöglich andere Vorgesetzte Lingens wie der damalige Abteilungsleiter Rechtsextremismus in die Entscheidung der Aktenvernichtung eingebunden waren. Daraufhin entgegnete Fromm: „Ich kann gar nichts ausschließen.“ Allerdings betonte er auch, der Sachverhalt sei seiner Kenntnis nach gründlich geprüft worden. Nach bisherigen Erkenntnissen hat Lingen seine Vorgesetzten über seine Beweggründe und den genauen Zeitpunkt der Schredderaktion zunächst in Unkenntnis gelassen.

Zuvor hatte der Ausschuss in nicht-öffentlicher Sitzung mit dem Zeugen M.S. einen ehemaligen V-Mann des BfV befragt. Bei S. handelt es sich um einen im NSU-Komplex bereits hinreichend bekannten, aus Thüringen stammenden Neonazi, der zumindest nachweislich Kontakt zu Personen im direkten Umfeld des NSU hatte und der ab Mitte der Neunziger mehrere Jahre lang für das BfV als V-Mann „Tarif“ arbeitete. Seine V-Mann-Akte gehörte zu jenen, die 2011 im BfV geschreddert wurde. Wie die Abgeordneten in anschließenden Pressestatements betonten, habe sich der Zeuge während der Befragung kooperativ gezeigt und die Fragen des Ausschusses konstruktiv beantwortet. Allerdings, so konstatierte SPD-Obmann Uli Grötsch, sei es nicht gelungen, den NSU-Komplex durch die Befragung des V-Mannes weiter zu erhellen. Ein direkter Kontakt zwischen dem V-Mann und den NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe ist bisher nicht belegt.

S. hat gegenüber dem Magazin „Der Spiegel“ behauptet, im Jahre 1998 kurz nach dem Untertauchen des NSU-Trios von dem mutmaßlichen NSU-Unterstützer André Kapke angerufen und gefragt worden zu sein, ob er die drei Flüchtigen verstecken könne. Ob es diese Anfrage tatsächlich gab und ob S. die Information dann auch, wie er behauptet, an das BfV weitergab, darüber herrscht auch nach seiner Aussage vor dem NSU-Ausschuss weiterhin Unsicherheit. Der Zeuge sei während der Befragung bei seiner Version geblieben, sodass nun Aussage gegen Aussage stünde, sagte Binninger. Das BfV bestreitet, über den Anruf Kapkes informiert worden zu sein. Petra Pau (Die Linke) wies zugleich darauf hin: Ausgerechnet die Akten, die den Sachverhalt womöglich aufklären könnten, seien im Rahmen der Aktion „Konfetti“ im November 2011 im Reißwolf gelandet.

Marginalspalte