Bund will Radschnellwege mitfinanzieren
Berlin: (hib/HAU) Der Bund soll sich künftig finanziell am Bau von Radschnellwegen in fremder Baulast der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände beteiligen können. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung „zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes“ (18/11236). Da die zu fördernden Radschnellwege nicht in der Baulast des Bundes stünden, sei eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage nötig, schreibt die Regierung.
Radschnellwege seien als Teil eines nachhaltigen Verkehrssystems in Deutschland ein relativ neues Instrument der Verkehrsplanung und insbesondere für urbane Räume und Metropolregionen interessant, heißt es in der Vorlage. Die Etablierung von spezifischen Radschnellwegen stehe im Interesse des Bundes, da Radschnellwege auch dazu dienten, Pendlerverkehre verstärkt mit dem Fahrrad abzuwickeln, Staus zu vermeiden und den Verkehr insgesamt zu verflüssigen. Daher könnten Radschnellwege negative Verkehrsfolgen wie Lärmbelastung und Schadstoffemissionen deutlich reduzieren und so zusätzlich eine Entlastungswirkung von Bundesfernstraßen herbeiführen sowie vor allem einen Beitrag zur Luftreinhaltung und damit zum Klimaschutz leisten.
Die Bundesregierung macht deutlich, dass nicht Radwege generell Gegenstand der Förderung seien, sondern nur spezifische Radschnellwege, die auf Grund baulicher Anforderungen für den schnellen, möglichst störungsfreien Verkehr bestimmt sind. Kriterien dafür seien unter anderem eine Prognosebelastung von in der Regel mindestens 2.000 Fahrradfahrten pro Tag und ein Fahrbahnquerschnitt von in der Regel vier Metern Breite. Zudem dürften die Radschnellwege nicht überwiegend touristischen Verkehren dienen, sondern müssten eine eigene Verkehrsbedeutung haben - insbesondere für Berufs- und Pendlerverkehre.
Geplant ist laut Bundesregierung, den Ländern bis zum Ablauf des Haushaltsjahres 2030 Finanzhilfen für den Bau von Radschnellwegen zu gewähren. Für das Haushaltsjahr 2017 seien im Bundeshaushalt dafür 25 Millionen Euro eingeplant. Die Gegenfinanzierung erfolge durch Einsparungen im Einzelplan 12 (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) des Bundeshaushaltes.
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