DekaBank bleibt Anstalt
Berlin: (hib/HLE) Die DekaBank soll eine Anstalt des öffentlichen Rechts des Bundes bleiben. Überlegungen zum Wechsel der Rechtsform seien nicht aufgegriffen worden, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11958) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11503). Eine öffentlich-rechtliche Rechtsform sei für Banken in Deutschland keineswegs unüblich, wird weiter erklärt. Auch der Träger der DekaBank, der Deutsche Sparkassen- und Giroverband, sei eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Die Bundesregierung bestätigt, dass das Bundesministerium der Finanzen zu den Sitzungen der Hauptversammlungen und des Verwaltungsrates eingeladen werde und durch eine Referatsleiter oder Referenten vertreten werde.
Zur Frage nach Geschäften um den Dividendenstichtag wie Cum/Ex oder Cum/Cum schreibt die Regierung, die DekaBank habe das Bundesministerium der Finanzen 2011 unterrichtet, dass der Wirtschaftsprüfer „Auffälligkeiten in dem Zusammenhang mit den Dividendenzahlungen bei Aktiengeschäften festgestellt hat“.
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