Zielsetzung des Bamf für 2017
Berlin: (hib/STO) Die Zielsetzungen für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) für das Jahr 2017 insbesondere im Bereich der Asylbearbeitung ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/11964) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11717). Wie die Bundesregierung darin darlegt, ist es Auftrag und Zielsetzung des Bundesamtes, den Asylantragstellern „möglichst zeitnah eine rechtlich qualitativ sorgfältig getroffene Entscheidung über den Ausgang des Asylverfahrens zu übermitteln“. Im Rahmen dieses Ziels habe sich das Bundesamt vorgenommen, den Übernahmebestand von alten Verfahren aus 2016 von noch 434.000 offenen Entscheidungen möglichst zügig abzuarbeiten und die seit Anfang 2017 eingegangenen neuen Asylverfahren in maximal drei Monaten zu bearbeiten.
„Unter Zugrundelegung des voraussichtlichen Personalbestands und der erfahrungsgemäß erreichbaren durchschnittlichen Fallzahlen je Mitarbeitendem wurde ein möglicher Abbaupfad für die Altverfahren geplant und mit dem Bundesministerium des Innern besprochen“, heißt es in der Antwort weiter. Unter Berücksichtigung der erreichten Ergebnisse 2016 und der aktuellen Asylgesuche 2017 sei „der Abbau der Altverfahren um 329.000 Verfahren auf insgesamt rund 105.000 anhängige Altverfahren (angenommener Rest aus besonders schwierig gelagerten Fällen aus einer Vielzahl von Herkunftsländern und Verfahren mit besonders langer Verfahrensdauer) bis Ende Mai 2017“ festgelegt worden.
Im Schnitt müssten hierfür rund 3.200 Verfahren täglich entschieden werden, wie die Regierung weiter ausführt. Ende Dezember seien täglich rund 3.900 Verfahren entschieden worden. Im ersten Quartal 2017 lagen die Werte den Angaben zufolge „ebenfalls deutlich über dem Schwellenwert“.
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