Subsidiaritätsprüfung durch den Bundestag
Berlin: (hib/JOH) Die Praxis der Subsidiaritätsprüfung und im Bundestag und anderen nationalen Parlamenten in der Europäischen Union ist Gegenstand einer Unterrichtung (18/12260) der Unterabteilung Europa des Bundestages. Sie informiert darin nicht nur über den konkreten Ablauf des Verfahrens und bisherige Erfahrungen, sondern auch über Vorschläge anderer Parlamente zu dessen Verbesserung. Darüber hinaus führt sie selbst Möglichkeiten auf, wie das Instrument wirkungsvoller gestaltet werden könnte.
Dem Bericht zufolge hat der Bundestag eine Reihe von Maßnahmen zur Kontrolle des Subsidiaritätsprinzips ergriffen, von dem Instrument bisher aber eher zurückhaltend Gebrauch gemacht. Seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages am 1. Dezember 2009 habe er lediglich drei Subsidiaritätslügen veranlasst.
Weiter heißt es, die Wirkung von Subsidiaritätsrügen der nationalen Parlamente unterscheide sich von Fall zu Fall. Zum Teil seien die Rügen ohne Konsequenzen geblieben, zum Teil sei es aber auch zu größeren Änderungen der ursprünglichen Vorschläge der Europäischen Kommission gekommen.
Im Falle des Bundestages sei auffällig, dass er „den weit überwiegenden Teil seiner Stellungnahmen zur Vereinbarkeit eines EU-Gesetzgebungsvorschlags mit dem Subsidiaritätsprinzip an die Bundesregierung adressiert und sich nur in wenigen Fällen direkt an die EU-Organe gewendet hat“. Um auf die Willensbildung im Europäischen Parlament stärkeren Einfluss zu nehmen, könne daher darüber nachgedacht werden, ähnlich wie die österreichischen Parlamentskammern, Rügen und gegebenenfalls auch andere Stellungnahmen zu einem EU-Vorhaben direkt den deutschen Mitgliedern des Europäischen Parlaments zukommen zu lassen.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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