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31.05.2017 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Ausschuss — hib 343/2017

Antrag zu Firmenpflichten abgelehnt

Berlin: (hib/JOH) Ein Antrag (18/12366) der Fraktion Die Linke mit der Forderung, Menschenrechtsverletzungen von Unternehmen verbindlich zu sanktionieren, ist am Mittwochmorgen im Entwicklungsausschuss an den Stimmen von CDU/CSU und SPD gescheitert. Das Bundestagsplenum wird heute ab 15.35 Uhr über den Antrag debattieren und abstimmen.

Die Fraktion fordert konkret, dass die Bundesregierung eine von Südafrika und Ecuador ins Leben gerufene Arbeitsgruppe innerhalb des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen aktiv unterstützt. Ihr Ziel ist es, ein rechtsverbindliches Instrument auszuarbeiten, mit dem transnationale Konzerne für Menschenrechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen werden können.

Dieser „Treaty-Prozess“ solle endlich verbindliche und einklagbare Regeln für transnational agierende Konzerne aufstellen, betonte eine Vertreterin der Linksfraktion im Ausschuss. Hierfür seien die Vereinten Nationen genau der richtige Ort. Sie kritisierte, dass die Bundesregierung mit dem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte und dem Bündnis für nachhaltige Textilien auf die Freiwilligkeit der Unternehmen setze und Sanktionsmöglichkeiten ausschließe. Dabei gebe es massive Probleme mit der Einhaltung von Menschenrechten durch Unternehmen in den Ländern des globalen Südens.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die bereits im November 2016 einen ähnlichen Antrag (18/10255) vorgelegt hat, unterstützte die Forderungen der Linken ausdrücklich. Eine Vertreterin warf der Bundesregierung vor, beim Thema Unternehmensverantwortung auch innerhalb der EU auf die Bremse zu treten, obwohl es höchste Zeit sei, gesetzliche Regelungen einzuführen. Deutschland müsse eine Führungsrolle einnehmen, wenn es um die sozialen, ökologischen menschenrechtlichen Standards im internationalen Handel gehe, forderte sie.

SPD und Union lehnten den Antrag mit der Begründung ab, dass der UN-Treaty-Prozess die Unternehmen selbst nicht einbinde. Außerdem müsse ein ensprechendes Menschenrechtsabkommen neben den transnationalen Konzernen auch nationale Unternehmen einbeziehen. Dies sei bisher aber nicht vorgesehen.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Hans-Joachim Fuchtel (CSU), betonte, Deutschland gehe „einen vorbildlichen Weg“. So habe die Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte einen Beschwerdemechanismus und eine Wirksamkeitskontrolle zur Einhaltung menschenrechtlicher Standards verankert. Mit Blick auf den Treaty-Prozess erklärte Fuchtel, die Regierung werde sich im Herbst zusammen mit den Partnern in der Europäischen Union überlegen, welche Rolle sie in der Arbeitsgruppe künftig einnehmen wolle. Auch er kritisierte, dass weder die Stakeholder noch die nationalen Konzerne in den Prozess einbezogen seien.

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